Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

a)    Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2015, gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO i.V.m. § 25 Abs. 3 Satz 3 EBV festzustellen.

Die Zahlen des Jahresabschlusses stellen sich wie folgt dar:

 

Wirtschaftsjahr

2015

 

Beträge in

Euro

Bilanzsumme

19.929.880,81

Summe der Erträge lt. GuV-Rechnung

343.208,45

./. Summe der Aufwendungen lt. GuV-Rechnung

320.380,41

Jahresgewinn (lt. GuV-Rechnung)

22.828,04

+ Gewinnvortrag

0,00

Bilanzgewinn

22.828,04

Der Jahresgewinn wird wie folgt verwendet:

 

a) zur Tilgung des Verlustvortrages

0,00

b) zur Einstellung in Gewinnrücklagen

22.828,04

 

Hinweis:

Die beschlussmäßig abgeschlossene Prüfung des Jahresabschlusses ist für den Kreistag nunmehr auch als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu betrachten.

 

Der Kreistag kann somit nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung den entsprechenden Beschluss fassen:

 

b) Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag für den Jahresabschluss 2015 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung zu erteilen.