Sitzung: 16.02.2017 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
a) Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den
Jahresabschluss 2015, gemäß Art. 88
Abs. 3 LKrO i.V.m. § 25 Abs. 3 Satz 3 EBV festzustellen.
Die Zahlen des Jahresabschlusses stellen sich wie folgt dar:
Wirtschaftsjahr |
2015 |
|
Beträge in Euro |
Bilanzsumme
|
19.929.880,81 |
Summe der Erträge lt. GuV-Rechnung |
343.208,45 |
./. Summe der Aufwendungen lt. GuV-Rechnung |
320.380,41 |
Jahresgewinn (lt. GuV-Rechnung) |
22.828,04 |
+ Gewinnvortrag |
0,00 |
Bilanzgewinn |
22.828,04 |
Der Jahresgewinn wird wie folgt verwendet: |
|
a) zur Tilgung des Verlustvortrages |
0,00 |
b) zur Einstellung in Gewinnrücklagen |
22.828,04 |
Hinweis:
Die
beschlussmäßig abgeschlossene Prüfung des Jahresabschlusses ist für den
Kreistag nunmehr auch als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu
betrachten.
Der
Kreistag kann somit nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung den
entsprechenden Beschluss fassen:
b) Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag für
den Jahresabschluss 2015 gemäß Art.
88 Abs. 3 LKrO die Entlastung zu erteilen.