Sitzung: 24.03.2017 Kreistag
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Anwesend: 53
Beschluss:
a) Der Kreistag
stellt die Jahresrechnung 2015 gemäß
Art. 88 Abs. 3 LKrO fest.
Danach betragen die bereinigten
Soll-Einnahmen und -Ausgaben
|
2015 |
des Verwaltungshaushalts |
94.180.960,70 € |
des Vermögenshaushalts |
18.534.531,21 € |
des Gesamthaushalts |
112.715.491,91 € |
Hinweis:
Die
beschlussmäßig abgeschlossene Prüfung der Jahresrechnung ist für den Kreistag
nunmehr auch als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu betrachten.
Der
Kreistag kann somit nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung den
entsprechenden Beschluss fassen:
b) Der Kreistag erteilt für die Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.
Die Haushaltsrechnung 2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Hinweis:
Der Rechnungsprüfungsausschuss weist in seinem Beschluss vom 05.12.2016 darauf hin, dass in Zukunft von den zuständigen Stellen in der Verwaltung bei der Ermittlung der Haushaltsansätze im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt, genauer kalkuliert werden muss.