Sitzung: 18.05.2017 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
1. Der
Kreisausschuss nimmt von der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 samt
Rechenschaftsbericht nach Art. 88 Abs. 2 der Landkreisordnung Kenntnis.
2. Die
unabweisbaren Haushaltsüberschreitungen des Rechnungsjahres 2016 werden gemäß §
43 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO KT) genehmigt.