Sitzung: 18.05.2017 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11
Beschluss:
1.
§ 3 der
Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Garmisch-Partenkirchen vom 16.12.2002
erhält folgende Fassung:
Die Gebühr
wird nach der Dauer der zur vollständigen Erledigung der Dienstverrichtung
notwendigen Abwesenheit der Feldgeschworenen von ihrer Wohnung berechnet; sie
beträgt je angefangene Stunde 15,00 Euro.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die so geänderte Gebührenordnung neu
bekanntzumachen. Die Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im
Amtsblatt des Landkreises in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom
16.12.2002 außer Kraft.