Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11

Beschluss:

 

1.

 

§ 3 der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Garmisch-Partenkirchen vom 16.12.2002 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr wird nach der Dauer der zur vollständigen Erledigung der Dienstverrichtung notwendigen Abwesenheit der Feldgeschworenen von ihrer Wohnung berechnet; sie beträgt je angefangene Stunde 15,00 Euro.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die so geänderte Gebührenordnung neu bekanntzumachen. Die Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 16.12.2002 außer Kraft.