Sitzung: 06.02.2018 Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Biber im Landkreis
Garmisch-Partenkirchen
-
Lagebericht zur
Ausbreitung im Landkreis
-
Einführung eines
„Bibermanagements“
I.
Grund
(Anlass der Behandlung)
Der Biber hat sich nach seiner
Ausrottung im 19. Jahrhundert in den vergangenen 15 Jahren im Landkreis GAP
wieder etabliert. In den beiden letzten Jahren ist die Population besonders
stark gewachsen. Seither häufen sich Beobachtungen und auch Beschwerden. Sehr
öffentlichkeitswirksam waren zuletzt die Ereignisse am Staffelsee.
Mit dem Einzug des Bibers ist ein
spektakuläres und attraktives Säugetier wieder heimisch geworden. Das ist
grundsätzlich erfreulich. Allerdings sind Biber aufgrund ihrer Lebensweise in
der Lage, unsere Umwelt sehr stark und in einzelnen Fällen zu stark zu
verändern. Als Stichworte seien nur aufgestaute Bäche oder „gefällte“ Bäume
genannt. Die Thematik ist deshalb für viele Bürger, vor allem für Landwirte,
aber auch für die Gemeinden und den Landkreis von grundsätzlicher Bedeutung.
II.
Sach-
und Rechtslage
Lagebericht zur Ausbreitung des
Bibers im Landkreis
Der Biber ist eine heimische Art,
die unser Land nachweislich bereits seit der Nacheiszeit besiedelt. Wegen
seines Pelzes und seines Fleisches wurde er stark verfolgt und im 19.
Jahrhundert schließlich ausgerottet. Schon in frühen Zeiten gab es
Schutzbestimmungen für den Biber (1529, 1714).
1956 wurde der Biber in der
Schweiz, ab 1966 in Bayern wieder eingebürgert. Es waren offiziell genehmigte
und sehr erfolgreiche Aktionen. Im Donaugebiet gibt es schon seit vielen Jahren
starke Biberpopulationen und entsprechende Beschwerden und Schäden. Im
Landkreis GAP sind die ersten Biber etwa um das Jahr 2000 aufgetaucht. Die
Besiedlung erfolgte entlang der Flüsse von Norden nach Süden.
Biber werden 20 bis 30
kg schwer und bringen ihre Jungen in Burgen oder Erdbauten zur Welt. Sie
ernähren sich nicht nur von Gehölzen, sondern von jeder Art von Pflanzen.
Probleme entstehen vor allem dann, wenn Bäche und Gräben durch Biberdämme
aufgestaut werden. Außerdem schädigt der Biber Gehölze; auch starke Bäume z. B.
durch Fällung oder durch Ringeln.
Wegen der weitgehenden
Ausrottung wurden die Biber unter Schutz gestellt und zwar
durch die Berner Konvention, die FFH-Richtlinie und auch durch das
Bundesnaturschutzgesetz.
Inzwischen haben sich Biber in
sämtlichen in Frage kommenden Bereichen des Landkreises angesiedelt und
verdichten allmählich das Reviernetz. Das Wachstum der Population findet dort
seine Grenze, wo die Lebensgrundlagen für weitere Biberfamilien nicht mehr
gegeben sind oder wo die Reviere zu nahe zusammenrücken. Biberfamilien sind
sehr territorial und dulden keine Konkurrenz im Revier. Nach unserer
Einschätzung hat die Population den möglichen Maximalstand noch nicht ganz
erreicht.
Karte
(Anlage; soll über Beamer gezeigt werden)
Es gibt Bereiche im
Kreisgebiet, in denen die Biber in einer sehr natürlich erhaltenen Landschaft
gut leben können und wo es auch kaum zu Konflikten kommt (Murnauer Moos, Isar,
Ammer-Bereich, Auwälder).
In anderen Bereichen
ergeben sich aber zunehmend Probleme. Öffentlich bekannt geworden sind die
Diskussionen am Staffelsee, wo es mehr als ein Dutzend Burgen gibt. Die Biber
haben hier z. B. einen größeren Altbuchenbestand so stark geschädigt, dass er
absterben wird, und auch schon ältere malerische Eichen geringelt. Entlang von
stark genutzten Wander- und Fahrwegen und auf den Campingplätzen fürchtet man
um die Verkehrssicherheit.
Das staatliche Landratsamt ist für
den Schutz und für Ausnahmen davon, also für die Entnahme von Bibern,
zuständig. Da die Inseln und Seeufer mit vertretbarem Aufwand nicht schützbar
sind und die Schäden noch weiter anzuwachsen drohen, wird das Landratsamt nach
gründlichen Gesprächen mit allen Beteiligten für einige größere Bereiche am
Staffelsee artenschutzrechtliche Ausnahmen zur Entnahme, d. h. zur Tötung von
Bibern, erteilen.
Auch in Garmisch-Partenkirchen und
Oberammergau wurde die Entnahme von Bibern in konkreten Einzelfällen bereits
gestattet.
Weitere, zum Teil erhebliche
Probleme verursachen Biber z. B. im südlichen und östlichen Murnauer Moos bei
Eschenlohe und Ohlstadt, wo zur Zeit einige Wiesen unter Wasser stehen und
sogar zentrale Entwässerungsgräben aus der Flurbereinigung aufgestaut wurden.
Einführung eines Bibermanagements
Die Situation ist eine neue
Herausforderung für alle Beteiligten. Bürger und Gemeinden erwarten
Unterstützung und Beratung. Wegen des strengen gesetzlichen Schutzes werden vor
eventuellen Gegenmaßnahmen oftmals behördliche Entscheidungen benötigt.
Schäden müssen aufgenommen,
Schadensersatz geleistet werden. Vermeidungsmaßnahmen sind zu erproben. Um
Verständnis soll geworben werden. Man sollte sich intensiv mit der Biologie des
Bibers befassen und sich fortbilden. Notfalls muss auch die Entnahme von Bibern
gestattet und vorbereitet werden. Ein professionelles Biber-Management setzt
außerdem voraus, dass man in der Lage ist, kurzfristig vor Ort zu sein und
zusammen mit den Betroffenen tragfähige Lösungen sucht.
Das zuständige Sachgebiet im
Landratsamt stößt hier an seine Grenzen. Das Fachpersonal ist bereits mit den bisherigen
Pflichtaufgaben mehr als ausgelastet. Die Verwaltung ist deshalb gerade dabei,
die verschiedenen Modelle eines Bibermanagements zu vergleichen. Dazu wird mit
Kollegen in anderen Landkreisen gesprochen, die schon länger stark betroffen
sind. In der Regel werden dort die Ämter von externen Kräften, genannt
Bibermanager, unterstützt und ein landkreisweites Netzwerk aufgebaut. Noch in
diesem Jahr soll auch für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen ein
Bibermanagement aufgebaut werden.
Sobald das Bibermanagement Gestalt
annimmt und erste Erfahrungen vorliegen, ist beabsichtigt, wieder im ULAS über
das Thema zu berichten.