Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Biber im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

 

-      Lagebericht zur Ausbreitung im Landkreis

-      Einführung eines „Bibermanagements“

 

 

I.             Grund (Anlass der Behandlung)

 

Der Biber hat sich nach seiner Ausrottung im 19. Jahrhundert in den vergangenen 15 Jahren im Landkreis GAP wieder etabliert. In den beiden letzten Jahren ist die Population besonders stark gewachsen. Seither häufen sich Beobachtungen und auch Beschwerden. Sehr öffentlichkeitswirksam waren zuletzt die Ereignisse am Staffelsee.

Mit dem Einzug des Bibers ist ein spektakuläres und attraktives Säugetier wieder heimisch geworden. Das ist grundsätzlich erfreulich. Allerdings sind Biber aufgrund ihrer Lebensweise in der Lage, unsere Umwelt sehr stark und in einzelnen Fällen zu stark zu verändern. Als Stichworte seien nur aufgestaute Bäche oder „gefällte“ Bäume genannt. Die Thematik ist deshalb für viele Bürger, vor allem für Landwirte, aber auch für die Gemeinden und den Landkreis von grundsätzlicher Bedeutung.

 

 

II.           Sach- und Rechtslage

 

Lagebericht zur Ausbreitung des Bibers im Landkreis

Der Biber ist eine heimische Art, die unser Land nachweislich bereits seit der Nacheiszeit besiedelt. Wegen seines Pelzes und seines Fleisches wurde er stark verfolgt und im 19. Jahrhundert schließlich ausgerottet. Schon in frühen Zeiten gab es Schutzbestimmungen für den Biber (1529, 1714).

1956 wurde der Biber in der Schweiz, ab 1966 in Bayern wieder eingebürgert. Es waren offiziell genehmigte und sehr erfolgreiche Aktionen. Im Donaugebiet gibt es schon seit vielen Jahren starke Biberpopulationen und entsprechende Beschwerden und Schäden. Im Landkreis GAP sind die ersten Biber etwa um das Jahr 2000 aufgetaucht. Die Besiedlung erfolgte entlang der Flüsse von Norden nach Süden.

Biber werden 20 bis 30 kg schwer und bringen ihre Jungen in Burgen oder Erdbauten zur Welt. Sie ernähren sich nicht nur von Gehölzen, sondern von jeder Art von Pflanzen. Probleme entstehen vor allem dann, wenn Bäche und Gräben durch Biberdämme aufgestaut werden. Außerdem schädigt der Biber Gehölze; auch starke Bäume z. B. durch Fällung oder durch Ringeln.

Wegen der weitgehenden Ausrottung wurden die Biber unter Schutz gestellt und zwar durch die Berner Konvention, die FFH-Richtlinie und auch durch das Bundesnaturschutzgesetz.

Inzwischen haben sich Biber in sämtlichen in Frage kommenden Bereichen des Landkreises angesiedelt und verdichten allmählich das Reviernetz. Das Wachstum der Population findet dort seine Grenze, wo die Lebensgrundlagen für weitere Biberfamilien nicht mehr gegeben sind oder wo die Reviere zu nahe zusammenrücken. Biberfamilien sind sehr territorial und dulden keine Konkurrenz im Revier. Nach unserer Einschätzung hat die Population den möglichen Maximalstand noch nicht ganz erreicht.

 

Karte (Anlage; soll über Beamer gezeigt werden)

 

Es gibt Bereiche im Kreisgebiet, in denen die Biber in einer sehr natürlich erhaltenen Landschaft gut leben können und wo es auch kaum zu Konflikten kommt (Murnauer Moos, Isar, Ammer-Bereich, Auwälder).

In anderen Bereichen ergeben sich aber zunehmend Probleme. Öffentlich bekannt geworden sind die Diskussionen am Staffelsee, wo es mehr als ein Dutzend Burgen gibt. Die Biber haben hier z. B. einen größeren Altbuchenbestand so stark geschädigt, dass er absterben wird, und auch schon ältere malerische Eichen geringelt. Entlang von stark genutzten Wander- und Fahrwegen und auf den Campingplätzen fürchtet man um die Verkehrssicherheit.

Das staatliche Landratsamt ist für den Schutz und für Ausnahmen davon, also für die Entnahme von Bibern, zuständig. Da die Inseln und Seeufer mit vertretbarem Aufwand nicht schützbar sind und die Schäden noch weiter anzuwachsen drohen, wird das Landratsamt nach gründlichen Gesprächen mit allen Beteiligten für einige größere Bereiche am Staffelsee artenschutzrechtliche Ausnahmen zur Entnahme, d. h. zur Tötung von Bibern, erteilen.

Auch in Garmisch-Partenkirchen und Oberammergau wurde die Entnahme von Bibern in konkreten Einzelfällen bereits gestattet.

Weitere, zum Teil erhebliche Probleme verursachen Biber z. B. im südlichen und östlichen Murnauer Moos bei Eschenlohe und Ohlstadt, wo zur Zeit einige Wiesen unter Wasser stehen und sogar zentrale Entwässerungsgräben aus der Flurbereinigung aufgestaut wurden.

 

 

Einführung eines Bibermanagements

Die Situation ist eine neue Herausforderung für alle Beteiligten. Bürger und Gemeinden erwarten Unterstützung und Beratung. Wegen des strengen gesetzlichen Schutzes werden vor eventuellen Gegenmaßnahmen oftmals behördliche Entscheidungen benötigt.

Schäden müssen aufgenommen, Schadensersatz geleistet werden. Vermeidungsmaßnahmen sind zu erproben. Um Verständnis soll geworben werden. Man sollte sich intensiv mit der Biologie des Bibers befassen und sich fortbilden. Notfalls muss auch die Entnahme von Bibern gestattet und vorbereitet werden. Ein professionelles Biber-Management setzt außerdem voraus, dass man in der Lage ist, kurzfristig vor Ort zu sein und zusammen mit den Betroffenen tragfähige Lösungen sucht.

Das zuständige Sachgebiet im Landratsamt stößt hier an seine Grenzen. Das Fachpersonal ist bereits mit den bisherigen Pflichtaufgaben mehr als ausgelastet. Die Verwaltung ist deshalb gerade dabei, die verschiedenen Modelle eines Bibermanagements zu vergleichen. Dazu wird mit Kollegen in anderen Landkreisen gesprochen, die schon länger stark betroffen sind. In der Regel werden dort die Ämter von externen Kräften, genannt Bibermanager, unterstützt und ein landkreisweites Netzwerk aufgebaut. Noch in diesem Jahr soll auch für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen ein Bibermanagement aufgebaut werden.

Sobald das Bibermanagement Gestalt annimmt und erste Erfahrungen vorliegen, ist beabsichtigt, wieder im ULAS über das Thema zu berichten.