Sitzung: 16.05.2018 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschluss:
1. Der
Kreisausschuss nimmt von der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 samt
Rechenschaftsbericht nach Art. 88 Abs. 2 der Landkreisordnung Kenntnis.
2. Die
unabweisbaren Haushaltsüberschreitungen des Rechnungsjahres 2017 werden gemäß §
43 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO KT) genehmigt.