Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Anwesend: 43

Beschluss:

 

Der Kreistag Garmisch-P. beschließt folgende Resolution:

 

 

Resolution

zur

Bildung einer Außenstelle Bayerisches Artenschutzzentrum

in Verbindung mit der

Vogelschutzwarte in Garmisch-Partenkirchen

 

Der Artenschwund ist nach wie besorgniserregend und auch in das Bewusstsein breiter Teile der Bevölkerung gerückt. Der Bayerische Ministerpräsident hat in seiner jüngsten Regierungserklärung darauf reagiert und die Gründung eines Bayerischen Artenschutzzentrums angekündigt.

Gleichzeitig scheint der Freistaat an einer alten Planung festzuhalten, die eine Auflösung der traditionsreichen Vogelschutzwarte Garmisch-Partenkirchen zur Folge haben soll. Spätestens unter den gegeben Umständen ist die geplante Auflösung der Vogelschutzwarte aber nicht mehr nachvollziehbar.

Der Kreistag Garmisch-Partenkirchen fordert die Bayerische Staatsregierung auf, zu prüfen, ob das geplante „Alpine Artenschutzzentrum“ in den Liegenschaften der bestehenden Vogelschutzwarte Garmisch-Partenkirchen eingerichtet werden kann.

 

Begründung:

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist als „Gebiet mit besonderem Handlungsbedarf“ für eine Behördenansiedlung vorgesehen. Ein Behördenabzug steht in Widerspruch zur Bayerischen Heimatstrategie.

Die Liegenschaft der Vogelschutzwarte befindet sich nach einer Generalsanierung  in sehr gutem baulichen Zustand und drängt sich als Standort für ein geplantes „Alpines Artenschutzzentrum“ förmlich auf, zumal es auch genau die erforderliche Größe besitzt.

Garmisch-Partenkirchen liegt in der Mitte der bayerischen Alpen in einem Bereich, der als „Hot-Spot“ der Biodiversität gelten kann. In Verbindung mit dem geplanten Alpin-Zentrum im Westen und der geplanten Einrichtung im Berchtesgadner Land wäre die Artenvielfalt in den bayerischen Alpen fachlich und geographisch sinnvoll abgedeckt.

Die wertvolle und langfristig angelegte Arbeit der traditionsreichen und international anerkannten Vogelschutzwarte könnte unter Erhaltung bestehender Verbindungen und Strukturen fortgesetzt und an die neuen Herausforderungen angepasst werden.