Sitzung: 04.10.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
I. Grund (Anlass) der Behandlung
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt Kosten als
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für ambulante Therapien. Bei den
Behandlungssätzen orientieren wir uns an den Empfehlungen des bayerischen
Landkreistages.
In
der Jugendhilfeausschusssitzung vom 16.06.2016 wurde die Anpassung der
Entgeltleistungen nach dem SGB VIII auf der Basis der Empfehlungen des
Bayerischen Landkreistages rückwirkend zum 01.03.2016 beschlossen.
Für die weitere Fortschreibung der Entgelte wird nun lediglich
auf die angepassten Tabellenwerte der Anhänge A und F zum Rahmenvertrag nach §
78f SGB VIII verwiesen. Über die regelmäßige Fortschreibung der Tabellenwerte informiert
der Bayerische Landkreistag im Rahmen
der Fortschreibung des Rahmenvertrages entsprechend.
Die aktuellen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages
sehen eine schrittweise Erhöhung der Sätze bis 2020 vor. Bisher galten folgende
Sätze:
(Aus-)Bildungsabschluss |
Stundensatz alt |
Diplom-Psychologen / Diplom-Pädagogen (Univ.) / Master |
55,70 |
Sozialpädagogen / Bachelor mit
Zusatzausbildung |
47,42 |
Sozialpädagogen / Bachelor |
44,58 |
Erzieher und Heilpädagogen |
41,77 |
Hilfskräfte und Fachtherapeuten ohne staatlich anerkannte Ausbildung |
32,72 |
Ab 01.03.2018 sollen rückwirkend gelten:
(Aus-)Bildungsabschluss |
Stundensatz |
Diplom-Psychologen / Diplom-Pädagogen (Univ.) / Master |
57,75 |
Sozialpädagogen / Bachelor mit
Zusatzausbildung |
48,65 |
Sozialpädagogen / Bachelor |
45,78 |
Erzieher und Heilpädagogen |
42,84 |
Hilfskräfte und Fachtherapeuten ohne staatlich anerkannte Ausbildung |
34,49 |
Ab 01.04.2019:
(Aus-)Bildungsabschluss |
Stundensatz |
Diplom-Psychologen / Diplom-Pädagogen (Univ.) / Master |
59,73 |
Sozialpädagogen / Bachelor mit
Zusatzausbildung |
50,17 |
Sozialpädagogen / Bachelor |
47,25 |
Erzieher und Heilpädagogen |
44,21 |
Hilfskräfte und Fachtherapeuten ohne staatlich anerkannte Ausbildung |
35,38 |
Ab 01.03.2020:
(Aus-)Bildungsabschluss |
Stundensatz |
Diplom-Psychologen / Diplom-Pädagogen (Univ.) / Master |
60,43 |
Sozialpädagogen / Bachelor mit
Zusatzausbildung |
50,70 |
Sozialpädagogen / Bachelor |
47,77 |
Erzieher und Heilpädagogen |
44,69 |
Hilfskräfte und Fachtherapeuten ohne staatlich anerkannte Ausbildung |
35,78 |
Ab 01.09.2020:
(Aus-)Bildungsabschluss |
Stundensatz alt |
Diplom-Psychologen / Diplom-Pädagogen (Univ.) / Master |
61,70 |
Sozialpädagogen / Bachelor mit
Zusatzausbildung |
51,80 |
Sozialpädagogen / Bachelor |
48,80 |
Erzieher und Heilpädagogen |
45,67 |
Hilfskräfte und Fachtherapeuten ohne staatlich anerkannte Ausbildung |
36,57 |