Beschluss: Zur Kenntnis genommen

I. Grund (Anlass) der Behandlung

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt Kosten als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für ambulante Therapien. Bei den Behandlungssätzen orientieren wir uns an den Empfehlungen des bayerischen Landkreistages.    

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 16.06.2016 wurde die Anpassung der Entgeltleistungen nach dem SGB VIII auf der Basis der Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages rückwirkend zum 01.03.2016 beschlossen.

 

Für die weitere Fortschreibung der Entgelte wird nun lediglich auf die angepassten Tabellenwerte der Anhänge A und F zum Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII verwiesen. Über die regelmäßige Fortschreibung der Tabellenwerte informiert der  Bayerische Landkreistag im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenvertrages entsprechend.

 

Die aktuellen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages sehen eine schrittweise Erhöhung der Sätze bis 2020 vor. Bisher galten folgende Sätze:

 

 

(Aus-)Bildungsabschluss 

Stundensatz alt 

Diplom-Psychologen / Diplom-Pädagogen (Univ.) / 

Master 

55,70

Sozialpädagogen / Bachelor  mit Zusatzausbildung  

47,42

Sozialpädagogen / Bachelor  

44,58

Erzieher und Heilpädagogen 

41,77

Hilfskräfte und Fachtherapeuten ohne staatlich  anerkannte Ausbildung 

32,72

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ab 01.03.2018 sollen rückwirkend gelten:

(Aus-)Bildungsabschluss 

Stundensatz

Diplom-Psychologen / Diplom-Pädagogen (Univ.) / 

Master 

57,75

Sozialpädagogen / Bachelor  mit Zusatzausbildung  

48,65

Sozialpädagogen / Bachelor  

45,78

Erzieher und Heilpädagogen 

42,84

Hilfskräfte und Fachtherapeuten ohne staatlich  anerkannte Ausbildung 

34,49

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ab 01.04.2019:

(Aus-)Bildungsabschluss 

Stundensatz

Diplom-Psychologen / Diplom-Pädagogen (Univ.) / 

Master 

59,73

Sozialpädagogen / Bachelor  mit Zusatzausbildung  

50,17

Sozialpädagogen / Bachelor  

47,25

Erzieher und Heilpädagogen 

44,21

Hilfskräfte und Fachtherapeuten ohne staatlich  anerkannte Ausbildung 

35,38

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ab 01.03.2020:

(Aus-)Bildungsabschluss 

Stundensatz

Diplom-Psychologen / Diplom-Pädagogen (Univ.) / 

Master 

60,43

Sozialpädagogen / Bachelor  mit Zusatzausbildung  

50,70

Sozialpädagogen / Bachelor  

47,77

Erzieher und Heilpädagogen 

44,69

Hilfskräfte und Fachtherapeuten ohne staatlich  anerkannte Ausbildung 

35,78

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ab 01.09.2020:

(Aus-)Bildungsabschluss 

Stundensatz alt 

Diplom-Psychologen / Diplom-Pädagogen (Univ.) / 

Master 

61,70

Sozialpädagogen / Bachelor  mit Zusatzausbildung  

51,80

Sozialpädagogen / Bachelor  

48,80

Erzieher und Heilpädagogen 

45,67

Hilfskräfte und Fachtherapeuten ohne staatlich  anerkannte Ausbildung 

36,57