Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Entsprechend § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags bewilligt der Kreisausschuss überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltstelle 0.7900.6321 (Öffentlichkeitsarbeit) von 80.000 Euro und bei der Haushaltstelle 0.7900.6588 (Sonstige Geschäftsausgaben) von 280.000 Euro.