Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Der Jahresabschluss 2017, wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO i. V. m. § 25 Abs. 3 Satz 3 EBV festgestellt.

 

Die Zahlen des Jahresabschlusses stellen sich wie folgt dar:

 

Wirtschaftsjahr

2017

Bilanzsumme

16.376.021,95

Summe der Erträge lt. GuV-Rechnung

223.602,00

./. Summe der Aufwendungen lt. GuV-Rechnung

200.905,06

Jahresgewinn (lt. GuV-Rechnung)

22.696,94

+ Gewinnvortrag

0,00

Bilanzgewinn

22.696,94

Der Jahresgewinn wird wie folgt verwendet:

 

a) zur Tilgung des Verlustvortrages

0,00

b) zur Einstellung in Gewinnrücklagen

22.696,94

 

Hinweis:

Die beschlussmäßig abgeschlossene Prüfung des Jahresabschlusses ist für den Kreistag nunmehr auch als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu betrachten.

 

Der Kreistag kann somit nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung den entsprechenden Beschluss fassen: