Sitzung: 29.11.2018 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2017, wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO i. V. m. § 25 Abs. 3 Satz 3
EBV festgestellt.
Die Zahlen des Jahresabschlusses stellen sich wie
folgt dar:
Wirtschaftsjahr |
2017 |
Bilanzsumme
|
16.376.021,95 |
Summe der Erträge lt. GuV-Rechnung |
223.602,00 |
./. Summe der Aufwendungen lt. GuV-Rechnung |
200.905,06 |
Jahresgewinn (lt. GuV-Rechnung) |
22.696,94 |
+ Gewinnvortrag |
0,00 |
Bilanzgewinn |
22.696,94 |
Der Jahresgewinn wird wie folgt verwendet: |
|
a) zur Tilgung des Verlustvortrages |
0,00 |
b) zur Einstellung in Gewinnrücklagen |
22.696,94 |
Hinweis:
Die beschlussmäßig
abgeschlossene Prüfung des Jahresabschlusses ist für den Kreistag nunmehr auch
als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu betrachten.
Der Kreistag kann somit nach
Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung den entsprechenden Beschluss fassen: