Sitzung: 04.12.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
I. Grund (Anlass) der Behandlung
Am 27.03.2018
ging im Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Verwaltungsinformation des
Bayerischen Landkreistages über die Anpassung der Pflegepauschale in der
Vollzeitpflege ab dem 01.05.2018 ein.
Der
Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 29.01.2009 beinhaltet die automatische
Anpassung des Pflegesatzes in der Tages- und Vollzeitpflege gemäß den
Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages. Der Jugendhilfeausschuss ist
demnach von der Empfehlung lediglich in Kenntnis zu setzen.
Das AKJF kann Kinder und
Jugendliche bei einer Inobhutnahme gemäß § 42 Abs.1 Satz 2 SGB VIII auch bei
einer geeigneten Person unterbringen. Bereitschaftspflegeeltern erhalten einen
Tagessatz in bislang (letzte Anpassung 2013) folgender Höhe:
Die ersten 10
Tage: € 67,-- / pro Tag
ab dem 11
Tag: € 44,--
/ pro Tag
Die Richtlinien des Bayerischen
Landkreis- und Städtetages sehen auch für die Bereitschaftspflege einen höheren
Satz vor. Nach Rücksprache mit anderen vergleichbaren Landkreisen wird diese
Empfehlung z.T. seit letztem Jahr schon angewandt, sodass auch der Landkreis Garmisch-Partenkirchen
dieser folgen sollte - gerade auch unter dem Aspekt, dass mit einem höheren
finanziellen Anreiz mehr Bereitschaftspflegeeltern akquiriert werden können.
Ab dem 01.01.2019 sollen deshalb folgende
Tagessätze für die Bereitschaftspflege gelten:
Die ersten 10
Tage: € 80, -- / pro Tag
ab dem 11
Tag: € 53,
-- / pro Tag