Beschluss: Zur Kenntnis genommen

I. Grund (Anlass) der Behandlung

Am 27.03.2018 ging im Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Verwaltungsinformation des Bayerischen Landkreistages über die Anpassung der Pflegepauschale in der Vollzeitpflege ab dem 01.05.2018 ein.

 

Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 29.01.2009 beinhaltet die automatische Anpassung des Pflegesatzes in der Tages- und Vollzeitpflege gemäß den Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages. Der Jugendhilfeausschuss ist demnach von der Empfehlung lediglich in Kenntnis zu setzen.

 

Das AKJF kann Kinder und Jugendliche bei einer Inobhutnahme gemäß § 42 Abs.1 Satz 2 SGB VIII auch bei einer geeigneten Person unterbringen. Bereitschaftspflegeeltern erhalten einen Tagessatz in bislang (letzte Anpassung 2013) folgender Höhe:

 

Die ersten 10 Tage:       € 67,-- / pro Tag

ab dem 11 Tag:             € 44,-- / pro Tag

 

Die Richtlinien des Bayerischen Landkreis- und Städtetages sehen auch für die Bereitschaftspflege einen höheren Satz vor. Nach Rücksprache mit anderen vergleichbaren Landkreisen wird diese Empfehlung z.T. seit letztem Jahr schon angewandt, sodass auch der Landkreis Garmisch-Partenkirchen dieser folgen sollte - gerade auch unter dem Aspekt, dass mit einem höheren finanziellen Anreiz mehr Bereitschaftspflegeeltern akquiriert werden können.

 

Ab dem 01.01.2019 sollen deshalb folgende Tagessätze für die Bereitschaftspflege gelten:

 

Die ersten 10 Tage:      € 80, -- / pro Tag

ab dem 11 Tag:            € 53, -- / pro Tag