Sitzung: 26.02.2019 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
Aufgrund
Art. 40 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 826, BayRS 2020-3-1-I), zuletzt geändert
durch § 3 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GVBl. S. 145), wird folgende Änderung
der Geschäftsordnung des Kreistags beschlossen:
§ 1
1. In § 47 Abs. 3 Satz 1 Buchst. b)
werden die Wörter „Kreisentwicklungsgesellschaft mbH“ durch die Wörter
„Zugspitzregion GmbH“ ersetzt.
2. § 47 Abs. 3 Satz 1 Buchstabe c) wird
wie folgt neu gefasst:
„im Übrigen ein Beamter der vierten Qualifikationsebene
bzw. ein vergleichbarer Beschäftigter des Landratsamts, den der Landrat
bestimmt, bei dessen Verhinderung der vom Landrat bestimmte Vertreter.“
§ 2
Die
Änderung der Geschäftsordnung des Kreistags tritt am 01.12.2018 in Kraft.