Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Aufgrund Art. 40 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 826, BayRS 2020-3-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GVBl. S. 145), wird folgende Änderung der Geschäftsordnung des Kreistags beschlossen:

 

§ 1

 

1.  In § 47 Abs. 3 Satz 1 Buchst. b) werden die Wörter „Kreisentwicklungsgesellschaft mbH“ durch die Wörter „Zugspitzregion GmbH“ ersetzt.

 

2.  § 47 Abs. 3 Satz 1 Buchstabe c) wird wie folgt neu gefasst:

 

„im Übrigen ein Beamter der vierten Qualifikationsebene bzw. ein vergleichbarer Beschäftigter des Landratsamts, den der Landrat bestimmt, bei dessen Verhinderung der vom Landrat bestimmte Vertreter.“

 

§ 2

 

Die Änderung der Geschäftsordnung des Kreistags tritt am 01.12.2018 in Kraft.