Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Beschluss:

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.12.2018, über den einzeln nacheinander abgestimmt werden soll, lautet wie folgt:

 

  1. Der Landkreis bietet zusätzlich zu den bisherigen Gefäßgrößen für Restmüll auch eine 40 l Tonne an.
  2. Der Landkreis bietet seinen Bürger/-innen die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung eines Restmüllgefäßes durch Wohnungs- oder Grundstücks-nachbarn („Gemeinschaftstonnen“).
  3. Zur Deckung der Kosten für die Abfallbeseitigung erarbeitet der Landkreis ein gerechteres Gebührenmodell mit einer Grundgebühr (z. B. pro Person und Haushalt) um die Bereitstellungskosten zu decken und einer Leistungs-gebühr (für die gewählte Tonnengröße).

 

Vorschlag aus dem Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss vom 07.02.2019:

 

  1. Im Zuge der neuen Ausschreibung für die Hausmüllabfuhr wird eine 60 l Tonne - frühestens ab 2022 – eingeführt.
    Das Gebührenmodell wird entsprechend angepasst.