Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.05.2019 dem Antrag der Caritas auf vorübergehende Beteiligung an der Vorhaltung von bis zu zwei Heimplätzen zugestimmt.

 

Aufgrund eines Missverständnisses im Zuge der Antragsstellung wurde im Jugendhilfeausschuss über eine vorübergehende Beteiligung für Plätze im Rahmen der Betreuungsform Betreutes Wohnen abgestimmt. Die Caritas hat den Antrag mit Schreiben vom 10.04.2019 entsprechend korrigiert, so dass der Kreisausschuss nun über den modifizierten Antrag beraten hat.

 

Vom Grundsatz her und der darauf aufbauenden Argumentation der Verwaltung  ändert sich nichts, lediglich der Umfang des potentiellen finanziellen Einsatzes des Landkreises steigt von € 65.000,-- auf € 90.000.--. Deshalb soll der Jugendhilfeausschuss von der veränderten Beschlussvorlage nun lediglich in Kenntnis gesetzt werden.