Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Schienenstrecke München – Garmisch-Partenkirchen

Teilweiser zweigleisiger Ausbau, Neubau Eisenbahnunterführung km 74,010

 

Informationsvorlage

 

Mit E-Mail vom 31.07.2019 hat mir Herr Dr. Pospischil seine Bedenken mitgeteilt, dass durch die derzeitige Baumaßnahme zur Errichtung einer Fuß- und Radwegunterführung (unter der Bahn) in Seehausen Fakten geschaffen würden, die einem möglichen künftigen zweigleisigen Ausbau der Bahn zuwider laufen würden.

Daraufhin habe ich an die Deutsche Bahn AG, Herrn Josel (Konzernbevollmächtigter für den Freistaat Bayern) geschrieben und um Prüfung gebeten. Insbesondere deshalb, weil der Bereich zwischen Murnau und Uffing nach unserem Kenntnisstand besonders wichtig ist für einen zweigleisigen Ausbau und den dadurch möglichen Halbstundentakt zwischen München und Garmisch-Partenkirchen.

 

Inzwischen ist folgendes Antwortschreiben bei uns eingegangen:

 

„Sehr geehrter Herr Landrat,

besten Dank für Ihr Schreiben vom 19. August 2019, in dem Sie den teilweisen zweigleisigen Ausbau der Strecke Weilheim - Murnau ansprechen.

Mögliche zukünftige Neu- und Ausbaumaßnahmen können bei aktuellen Bauprojekten grundsätzlich nur dann berücksichtigt werden, wenn dafür eine hinreichend konkrete Vorplanung vorliegt oder das Projekt zumindest im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes enthalten ist. Beides trifft auf einen zweigleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Weilheim - Murnau nicht zu. Der Bund stellte deshalb auch nur Finanzmittel für eine eingleisige Brücke zur Verfügung.

Sollte zu einem späteren Zeitpunkt die Entscheidung für einen zweigleisigen Ausbau getroffen werden, können immer noch eine zweite Brücke für das zweite Gleis gebaut und die Schallschutzwand entsprechend versetzt werden.

Freundliche Grüße“