Sitzung: 08.05.2020 Kreistag
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 61, Nein: 0, Anwesend: 61
Vorlage: LR/GL/005/2020
Beschluss:
1.
Die
Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Garmisch-Partenkirchen in der
Fassung vom 01.12.2018 gilt mit den in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen
vorerst weiter.
Die Verteilung der Ausschusssitze erfolgt nach Sainte-Laguë/Schepers, entsprechend der Verwendung dieses
Verfahrens in anderen Gesetzen; so auch der überarbeiteten
Mustergeschäftsordnung des Bay. Landkreistages.
§ 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird
deshalb wie folgt neu gefasst:
„(2) Die
Mitglieder des Kreisausschusses werden vom Kreistag auf Grund der Vorschläge
der Parteien und Wählergruppen nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers mit der Berechnungsmethode nach dem sog.
Höchstzahlverfahren ermittelt (vgl. Art. 35 GLKrWG). Bei gleicher Teilungszahl
entscheidet die größere Zahl der bei der Wahl auf die betreffenden Parteien
oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen. Einzelmitglieder und kleine Gruppen des
Kreistags, die auf Grund des Stärkeverhältnisses im Kreisausschuss nicht
vertreten wären, können sich zur Entsendung gemeinsamer Vertreter in den
Kreisausschuss zusammenschließen (Ausschussgemeinschaften i.S. Art. 27 Abs. 2
Satz 5 LKrO); Ausschussgemeinschaften können einen Sprecher und mindestens
einen Stellvertreter benennen.“
2.
Für
die Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Geschäftsordnung werden die Fraktionsvorsitzenden und –sprecher
sowie stellvertretende Mitglieder der im Kreistag vertretenen Parteien und
Wählergruppen benannt:
Partei/ WG |
Mitglied |
Stellvertretung |
CSU |
Imminger Peter |
Lempert Florian |
Grüne |
Freier Christl |
Jones Veronika |
AfD |
Zann Martina |
----------------------- |
SPD |
Wohlketzetter Martin |
Corongiu Enrico |
FDP |
Schröter Martin |
----------------------- |
FWL |
Baur Hans |
Scheuerer Christian |
ÖDP |
Keller Peter |
Beuting Rolf |
FWG |
Edenhofer Lilian |
Schwinghammer David |
BP |
Grasegger Andreas |
Filser Hubert |
LINKE |
Walther Rolf |
---------------------- |
Zum
Vorsitzenden wird der Landrat bestimmt.