Beschluss:

 

1.    Die Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Garmisch-Partenkirchen in der Fassung vom 01.12.2018 gilt mit den in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen vorerst weiter.
Die Verteilung der Ausschusssitze erfolgt nach Sainte-Laguë/Schepers, entsprechend der Verwendung dieses Verfahrens in anderen Gesetzen; so auch der überarbeiteten Mustergeschäftsordnung des Bay. Landkreistages.
§ 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird deshalb wie folgt neu gefasst:

„(2) Die Mitglieder des Kreisausschusses werden vom Kreistag auf Grund der Vorschläge der Parteien und Wählergruppen nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers mit der Berechnungsmethode nach dem sog. Höchstzahlverfahren ermittelt (vgl. Art. 35 GLKrWG). Bei gleicher Teilungszahl entscheidet die größere Zahl der bei der Wahl auf die betreffenden Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen. Einzelmitglieder und kleine Gruppen des Kreistags, die auf Grund des Stärkeverhältnisses im Kreisausschuss nicht vertreten wären, können sich zur Entsendung gemeinsamer Vertreter in den Kreisausschuss zusammenschließen (Ausschussgemeinschaften i.S. Art. 27 Abs. 2 Satz 5 LKrO); Ausschussgemeinschaften können einen Sprecher und mindestens einen Stellvertreter benennen.“


2.    Für die Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Geschäftsordnung werden die Fraktionsvorsitzenden und –sprecher sowie stellvertretende Mitglieder der im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen benannt:

 

Partei/ WG

Mitglied

Stellvertretung

CSU

Imminger Peter

Lempert Florian

Grüne

Freier Christl

Jones Veronika

AfD

Zann Martina

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SPD

Wohlketzetter Martin

Corongiu Enrico

FDP

Schröter Martin

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FWL

Baur Hans

Scheuerer Christian

ÖDP

Keller Peter

Beuting Rolf

FWG

Edenhofer Lilian

Schwinghammer David

BP

Grasegger Andreas

Filser Hubert

LINKE

Walther Rolf

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            Zum Vorsitzenden wird der Landrat bestimmt.