I. Grund (Anlass) der Behandlung
Bei
den Kosten für Abstriche auf den Corona Virus ist es zu einer Planabweichung
gekommen. Da die Angelegenheit keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung des
Kreisausschusses duldete, musste eine dringliche Anordnung getroffen werden,
die dem Gremium noch bekanntzugeben ist.
II. Sach- und Rechtslage
Weltweit ist seit Anfang 2020 eine Pandemie mit dem
Erreger Corona Virus SARS-CoV-2 ausgebrochen. Deutschland ist von der Pandemie
inzwischen stark getroffen. Bis zum 27.05.2020 hatten sich in Deutschland über
179.000 Personen infiziert davon sind ca. 8.349 an der Krankheit gestorben
(Zahlen RKI). Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen haben sich bis 27.05.2020 ca.
352 Personen infiziert. Genesen sind 331 Menschen und bis zum 27.05.2020 sind
16 Menschen im Landkreis an der Krankheit verstorben.
Ab
Mitte März 2020 waren Fallzahlen in Bayern und auch im Landkreis sehr schnell
angestiegen. Die „erste Welle“ dauerte ca. von der 11. bis zur 18.
Kalenderwoche.
In
dieser Zeit waren die Testzentren in Bayern überlastet. Abstriche auf das Virus
SARS-CoV-2 brauchten mehrere Tage. Am LGL in Oberschleißheim dauerte die
Laboranalyse der Abstriche teilweise bis zu 7 Tagen.
Die
Abstriche sind ein zentraler Bestandteil der Bekämpfung der Krankheit. Personen
mit Symptomen werden auf das Virus getestet. Wenn ein Test positiv ist, werden
die Kontaktpersonen ermittelt und ebenfalls auf das Virus mit Abstrichen
getestet. Durch schnelle Ergebnisse bei den Abstrichen erhält man somit einen
schnellen Überblick über die Infektionslage und kann außerdem durch eine schnelle
Isolierung der Kontaktpersonen entscheidend zur Eindämmung beitragen.
Um
ein möglichst schnelles Testergebnis zu bekommen hat das Landratsamt
entschieden, dass die Abstriche in der Hochphase an das Institut für Virologie
der Universität Innsbruck gebracht wurden. Die Analyseergebnisse aus Innsbruck
lagen meist innerhalb von 24 Stunden vor. Die Dauer für die
Untersuchungsergebnisse am LGL war unverhältnismäßig lang und es war daher aus
infektionspräventiver Sicht nicht vertretbar die Abstriche an das LGL zu geben.
Eine kurze Wartezeit auf das Ergebnis ist aus epidemiologischer Sicht
unerlässlich um schnellstmöglich die Infektionsketten nachvollziehen und
unterbrechen zu können.
Ein
Abwarten auf den nächsten Kreisausschuss wäre aus Gründen des Gesundheitsschutzes
der Bevölkerung nicht möglich gewesen.
Die Kosten für den Abstrich in
Innsbruck belaufen sich auf EUR 105 pro Test. Insgesamt wurden bisher 2.762
Testungen in Innsbruck durchgeführt. Hierfür fielen bisher ca. EUR 290.010 €
für diese Tests an.
Diese Kosten wurden zunächst vom
Landkreis übernommen. Der Haushaltsplan sah jedoch nur EUR 53.800 vor. Derzeit
wird von der Finanzverwaltung versucht, diese Kosten von den Krankenkassen,
Kliniken bzw. dem Corona-Pandemie-Fonds erstattet zu bekommen.
Da die Angelegenheit jedoch keinen
Aufschub bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses duldete, hat der Landrat
daher eine dringliche Anordnung in Form einer Planabweichung von
Haushaltsstelle 5010.5932 in Höhe von EUR 290.000 erteilt.
Diese wird hiermit gemäß Art. 34 Abs.
3 Satz 2 der Landkreisordnung dem zuständigen Gremium (KAS) bekannt gegeben.