Beschluss: Zur Kenntnis genommen

I. Grund (Anlass) der Behandlung

 

Bei den Kosten für Abstriche auf den Corona Virus ist es zu einer Planabweichung gekommen. Da die Angelegenheit keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses duldete, musste eine dringliche Anordnung getroffen werden, die dem Gremium noch bekanntzugeben ist.

 

 

II. Sach- und Rechtslage

 

Weltweit ist seit Anfang 2020 eine Pandemie mit dem Erreger Corona Virus SARS-CoV-2 ausgebrochen. Deutschland ist von der Pandemie inzwischen stark getroffen. Bis zum 27.05.2020 hatten sich in Deutschland über 179.000 Personen infiziert davon sind ca. 8.349 an der Krankheit gestorben (Zahlen RKI). Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen haben sich bis 27.05.2020 ca. 352 Personen infiziert. Genesen sind 331 Menschen und bis zum 27.05.2020 sind 16 Menschen im Landkreis an der Krankheit verstorben.

 

Ab Mitte März 2020 waren Fallzahlen in Bayern und auch im Landkreis sehr schnell angestiegen. Die „erste Welle“ dauerte ca. von der 11. bis zur 18. Kalenderwoche.

In dieser Zeit waren die Testzentren in Bayern überlastet. Abstriche auf das Virus SARS-CoV-2 brauchten mehrere Tage. Am LGL in Oberschleißheim dauerte die Laboranalyse der Abstriche teilweise bis zu 7 Tagen.

 

Die Abstriche sind ein zentraler Bestandteil der Bekämpfung der Krankheit. Personen mit Symptomen werden auf das Virus getestet. Wenn ein Test positiv ist, werden die Kontaktpersonen ermittelt und ebenfalls auf das Virus mit Abstrichen getestet. Durch schnelle Ergebnisse bei den Abstrichen erhält man somit einen schnellen Überblick über die Infektionslage und kann außerdem durch eine schnelle Isolierung der Kontaktpersonen entscheidend zur Eindämmung beitragen.

 

Um ein möglichst schnelles Testergebnis zu bekommen hat das Landratsamt entschieden, dass die Abstriche in der Hochphase an das Institut für Virologie der Universität Innsbruck gebracht wurden. Die Analyseergebnisse aus Innsbruck lagen meist innerhalb von 24 Stunden vor. Die Dauer für die Untersuchungsergebnisse am LGL war unverhältnismäßig lang und es war daher aus infektionspräventiver Sicht nicht vertretbar die Abstriche an das LGL zu geben. Eine kurze Wartezeit auf das Ergebnis ist aus epidemiologischer Sicht unerlässlich um schnellstmöglich die Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können.

Ein Abwarten auf den nächsten Kreisausschuss wäre aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung nicht möglich gewesen.

 

Die Kosten für den Abstrich in Innsbruck belaufen sich auf EUR 105 pro Test. Insgesamt wurden bisher 2.762 Testungen in Innsbruck durchgeführt. Hierfür fielen bisher ca. EUR 290.010 € für diese Tests an.

Diese Kosten wurden zunächst vom Landkreis übernommen. Der Haushaltsplan sah jedoch nur EUR 53.800 vor. Derzeit wird von der Finanzverwaltung versucht, diese Kosten von den Krankenkassen, Kliniken bzw. dem Corona-Pandemie-Fonds erstattet zu bekommen.

 

Da die Angelegenheit jedoch keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses duldete, hat der Landrat daher eine dringliche Anordnung in Form einer Planabweichung von Haushaltsstelle 5010.5932 in Höhe von EUR 290.000 erteilt.

Diese wird hiermit gemäß Art. 34 Abs. 3 Satz 2 der Landkreisordnung dem zuständigen Gremium (KAS) bekannt gegeben.