Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Anwesend: 52

Beschluss:

 

 

1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

„Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen unterstützt die im Bayerischen Naturschutzgesetz1 dargelegte Empfehlung, dass die Kommunalen Gebietskörperschaften eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz, bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen einnehmen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen erklärt deshalb für sich selbst das Ziel, bis spätestens 2030 die Klimaneutralität seiner Verwaltung zu erreichen. Für die Berechnung werden alle treibhausgaswirksamen Emissionen berücksichtigt, die zur Erledigung der Aufgaben des Landkreises und ihrer Einrichtungen incl. Liegenschaften (incl.„Grauer Energie“) emittiert werden. Diese wird durch eine entsprechende Ökobilanz nachgewiesen.

Der Landkreis definiert Meilensteine maximal im 3 Jahresabstand zur Gewährleistung der Zielerreichung und entwickelt hierzu entsprechende Maßnahmenpläne. Er stellt diese regelmäßig der Bevölkerung z.B. in Form von Dialogforen vor und berichtet regelmäßig dem Kreistag bzw. Umweltausschuss.

Der Landkreis stellt sicher, dass auch in den Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung (Krankenhaus, Kreissparkasse etc.) die Klimaneutralität bis spätestens 2030 entsprechend dieses Antragstextes erreicht wird. In Gremien und Gesellschaften, in denen er eine Minderheitsbeteiligung besitzt, initiiert er entsprechende Beschlüsse.

 

Er empfiehlt auch seinen Landkreiskommunen, die Klimaneutralität ihrer Verwaltungen bis 2030 zu beschließen.

 

1BayNatschG Art. 11c Klimaneutrale Verwaltung

 

1Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern nehmen Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. 2Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend Satz 1 zu verfahren

 

 

 

2. Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

Der Beschlussvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen wird durch die Verwaltung entsprechend interpretiert, modifiziert und in 4 Punkte differenziert:

 

1. Vor dem Hintergrund der Empfehlung des Freistaats Bayern aus dem „zweiten Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheiten in Bayern (Versöhnungsgesetz) nimmt der Landkreis Garmisch-Partenkirchen eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen.

Das Ziel ist, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Landkreisverwaltung zu erreichen.

 

2. In Wahrnehmung seiner Vorbildfunktion strebt der Landkreis Garmisch-Partenkirchen an, den landkreiseigenen Gebäudebestand, auch unter Berücksichtigung der Klimarelevanz von Baustoffen („Graue Energie“) sowie des Einsatzes von erneuerbaren Energieträgern, möglichst klimaneutral zu gestalten und zu betreiben.

 

Die Liegenschaftsverwaltung und das Klimaschutzmanagement (SG 42) werden beauftragt, unter fachgutachterlicher Begleitung oder mit der im Stellenplan beantragten Stelle für eine/n Gebäudetechniker*in (vorbehaltlich der Haushaltsberatungen) bis spätestens 2021 ein Konzept zur Erreichung eines möglichst klimaneutralen landkreiseigenen Gebäudebestandes unter Berücksichtigung vorgenannter Ziele zu erarbeiten und die damit verbundenen Erfordernisse darzustellen. Geeignete Fördermöglichkeiten (z. B. „Kommunaler Klimaschutz - KommKlimaFÖR“) sind zu prüfen.

 

3. In dem Konzept (Punkt 2.) sollen Meilensteine maximal im 3 Jahresabstand zur Gewährleistung der Zielerreichung erarbeitet und entsprechende Maßnahmenpläne entwickelt werden.

 

4. Der Landrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass in allen Beteiligungsgesellschaften des Landkreises die in Ziffer 1 beschlossenen Ziele entsprechend umgesetzt werden.

 

Ergänzung in der Kreisausschusssitzung vom 07.07.2020 auf Antrag der CSU-Fraktion:

5. Es soll geprüft werden, ob hier Kosteneinsparungen/Synergieeffekte möglich sind, insbesondere wenn die fachgutachterliche Begleitung und das Konzept zur Erreichung der Klimaschutzziele durch den Klimaschutzmanager und/oder der Energiewende Oberland durchgeführt wird.

 

Ergänzung in der Kreistagssitzung 23.07.2020:

 

6. Die Anregungen aus der Kreistagssitzung werden von der Verwaltung aufgenommen und entsprechend behandelt.

 

Protokollnotiz aus dem Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss vom 13.02.2020:

Kreisrat Buchwieser merkt an, dass unter Punkt 2. des Beschlusses auch das Beschaffungs- und Ausschreibungswesen mit einbezogen werden soll.