Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Antrag:

 

Die SPD-Fraktion im Kreistag beantragt eine neuerliche Prüfung der Containerlösung während des/der Neubaus/Sanierung/Teilsanierung der Zugspitzrealschule und bittet um die Beantwortung der angehängten Fragen.

 

Begründung:

 

Unabhängig von der Entscheidung Neubau/Sanierung/Teilsanierung der Zugspitzrealschule steht fest, dass die Schulfamilie für wenigstens ein Jahr eine Ausweichmöglichkeit benötigt, in der Regel eine Containerlösung.

 

Bisher gehen wir davon aus, dass die Schule die dann freien Container an der Bahnhofstraße bezieht, die die St. Irmengard-Schulen im Sommer 2020 verlassen werden. Wir gehen aber nach derzeitigem Stand auch davon aus, dass die Entscheidung zur Zugspitzrealschule sich noch hinzieht. Es muss geklärt werden welche Variante welche Fördergelder bekommen würde, eine politische Entscheidung muss herbeigeführt werden und dann müssen die Arbeiten voraussichtlich neu ausgeschrieben werden. Zusätzlich belastet die Corona-Krise sämtliche finanziellen Planungen des Landkreises in naher Zukunft. Es ist also davon auszugehen, dass sich der Umzug der Zugspitzrealschule in die Container an der Bahnhofstraße um mindestens ein Jahr verzögert und der Landkreis dementsprechend Miete für leere Container bezahlt. Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.  Wie hoch ist voraussichtlich die Miete für die leerstehenden Container pro Monat?

2.  Wie viele Container benötigt die Zugspitzrealschule? (Die St. Irmengard-Schulen haben mehr als doppelt so viele Klassen)

 

3.  Prüft die Verwaltung Alternativen zu den Containern an der Bahnhofstraße, die man erst dann nutzen könnte, wenn man sie auch wirklich braucht?

 

4.  Inwiefern könnte es Auswirkungen auf das Baurecht haben, wenn weitere 2 Jahre Schulcontainer auf dem Grundstück (ehem. PX-Gelände) an der Bahnhofstraße stehen?

 

 

 

 

 

Das Sachgebiet 42 (Hochbau und Gebäudemanagement) beantwortet die Fragen wie folgt:

 

1.  Miet- und Pachtkosten:
Die Stilllegungsmiete für die (reduzierte) Containeranlage beträgt laut Angebot
rd. 20.000,- € brutto (inkl. Pacht für das Grundstück).

Exkurs Baukosten:

Nach Auskunft der Erzdiözese München kostete der Aufbau und der zukünftige (vollständige) Abbau der bestehenden (großen) Anlage (Mitte 2017) grob 4 Mio. € brutto. Heruntergerechnet auf 65 % (Bedarf der Zugspitz-Realschule ca. 350 Container) wären das 2.6 Mio. € und auf 2021 hochgerechnet (Kostensteigerung grob mit 3 % p.a.) wären das 3 Mio. € brutto.

Hinzuzurechnen sind noch die Kosten für das Herrichten des Grundstückes (Planungskosten, Bodenaustausch, Entsorgung, Grundleitungen, Anschluss Kanal/Wasser/Gas/Strom, Außenanlagen, Parkplätze, Zäune etc.). Diese beliefen sich bei der Berufsschule (vergleichbare Grundstücksgröße) 2018 auf ~720.000 € netto, mithin im Jahr 2021 (mit Kostensteigerung 3% p.a.) auf grob 1Mio € brutto.
Damit ergeben sich Gesamtkosten von 4.000.000 €, was ca. 200 Monaten (!) Stilllegungsmiete (20.000,-€) oder etwa 17 Jahren entspricht.

Nicht einberechnet sind zusätzliche Pachtkosten während der Auf- und Abbauzeit der neuen Anlage sowie Rückbaukosten nach Ende der Nutzung.

 

2.  Nach derzeitiger Planung soll für die Zugspitz-Realschule der westliche Flügel an der Schachenstraße sowie die mittlere Pausenhalle stehen bleiben. Die reduzierte Anlage besteht aus insgesamt 324 Containern (westlicher Flügel, inkl. 4 x 3 Treppenhaus-containern) und 28 Containern (Pausenhalle) = 352 Containern gesamt.


3.  Die Verwaltung hat verschiedene Alternativen, sowohl in zeitlicher als auch in räumlicher Form geprüft.

Aufgrund der erforderlichen Grundstücksgröße von ca. 10.000 qm scheiden etliche in Frage kommende Grundstücke allein wegen der Größe aus.

Entscheidend sind die Kriterien der zentralen Lage und guten Verkehrsanbindung einer überörtlichen Schule (z. B. Nähe Bahnhof und Rathausplatz) und der Synergieeffekte mit Werdenfels-Gymnasium (Mitnutzung der Turnhalle) und Nähe Alpspitzbad und Eisstadion (Sportunterricht).

Eine mögliche Nachnutzung der Container für die Berufsschule kommt aus planungsrechtlicher Sicht (Außenbereichslage) und aus bautechnischer Sicht (keine Verdoppelung der Container auf dem Grundstück möglich) nicht in Frage.

Nach diesen Kriterien hat die Nutzung des Grundstücks an der Bahnhofstraße höchste Priorität.

 

4.  Derzeit ist für das Grundstück ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Kraft, der am 31.12.2020 endet. Nach den Planungen des Landkreises für die Zugspitz-Realschule sollte dieser angepasst und um weitere 3 Jahre für die Schulnutzung verlängert werden.

Da die Weiterführung der Planungs- und Baumaßnahmen für die Zugspitz-Realschule noch nicht endgültig beschlossen wurde und aus Sicht des Marktes Garmisch-Partenkirchen nach dem 31.12.2020 kein Planungsvakuum entstehen soll, wird zwischenzeitlich der Bebauungsplan für eine Hotel- und Wohnnutzung wieder aufgegriffen und weiter verfolgt.