Beschluss:

 

 

1.    Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Bekanntgabe nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte“
§15 Abs. 6 wird wie folgt geändert:

“Die Tagesordnung der Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse ist im Regelfall unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung spätestens am 5. Tag vor der Sitzung ortsüblich bekannt zu machen (Art. 46 Abs. 1 LKrO). Die Tagesordnungspunkte nichtöffentlicher Sitzungen werden ebenfalls bekannt gemacht.“

Bei §15 wird nach Abs. 6 folgender Absatz eingefügt:

(7) „Zusätzlich zur Tagesordnung sind die Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzung (Beschlussvorlagen und Anlagen) über das Ratsinformationssystem des Kreistags zu veröffentlichen.”

2.    Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Akteneinsichtsrecht“
Änderung § 48 Abs. 3 in:

„Jedem Kreistagsmitglied muss durch das Landratsamt Auskunft erteilt werden. Kreistagsmitglieder haben ein Recht auf Akteneinsicht soweit es sich nicht um personen- oder steuerbezogene Akten handelt.“

3.    Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Anträge splitten als Minderheitenrecht“
Bei § 31 (müsste § 24 Abstimmung sein) wird nach Abs. 6 folgender Absatz ergänzt:

„Über einzelne Teile eines Antrags wird getrennt abgestimmt, wenn dies eines der Mitglieder des Kreistags verlangt oder der oder die Vorsitzende eine Teilung vornimmt.“

 

 

Die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse mit den in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen wird angenommen.

 

Damit sind dem Landrat entsprechend Art. 38 Abs. 1 Satz 3 LKrO die in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 LKrO genannten personalrechtlichen Befugnisse für Beamte bis Besoldungsgruppe A 13 und vergleichbare Beschäftigte sowie alle übrigen, nicht ohnehin zu den laufenden Angelegenheiten zählenden personalrechtlichen Befugnisse übertragen. Gesetzlich festgelegte personalrechtliche Zuständigkeiten des Landrats bleiben unberührt.

 

 

 

 

 

Hinweis:

(Dieser Beschluss bedarf nach Art. 38 Abs. 1 Satz 4 LKrO der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Kreistags = einfache Mehrheit)