Beschluss: Zur Kenntnis genommen

II. Sachverhalt:

 

Weltweit ist seit Anfang 2020 eine Pandemie mit dem Erreger Corona Virus SARS-CoV-2 ausgebrochen. Deutschland ist von der Pandemie inzwischen stark getroffen. Bis zum 15.09.2020 hatten sich in Deutschland über 261.000 Personen infiziert davon sind ca. 9.362 an der Krankheit gestorben (Zahlen RKI). Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen haben sich bis 13.09.2020 ca. 457 Personen infiziert (davon wohnhaft im Landkreis 393). Genesen sind 337 Menschen und bis zum 13.09.2020 sind 18 Menschen im Landkreis an der Krankheit verstorben.

 

Mit IMS vom 19. August 2020 wurden die Landkreise in Bayern aufgefordert „Bayerische Testzentren“ für die Untersuchung auf SARS-CoV-2 einzurichten. Die Testzentren sind bis zum Ende der Sommerferien, bis zum 1. September 2020 einzurichten. Das Testzentrum ist zumindest bis 31. Dezember 2020 zu betreiben. Die Kostenübernahme durch den Freistaat Bayern wurde bis 31. Dezember 2020 zugesichert. Das Testzentrum muss in Bezug auf die Bevölkerung des Landkreises eine Kapazität von ca. 0,02 Promille haben (150 – bis 200 Abstriche am Tag).

 

Die Abstriche sind ein zentraler Bestandteil der Bekämpfung der Krankheit. Wenn ein Test positiv ist, werden die Kontaktpersonen ermittelt und ebenfalls auf das Virus mit Abstrichen getestet. Durch schnelle Ergebnisse bei den Abstrichen erhält man somit einen schnellen Überblick über die Infektionslage und kann außerdem durch eine schnelle Isolierung der Kontaktpersonen entscheidend zur Eindämmung beitragen.

 

Das Testzentrum wurde im Landkreis Garmisch-Partenkirchen am Eissport-Zentrum, Am Eisstadion 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen eingerichtet. Den Platz stellte die Marktgemeinde dafür kostenlos zur Verfügung.

 

Für das Testzentrum wird Personal durch das BRK gestellt. Der Regelbetrieb erfolgt an Wochentagen von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Für den Regelbetrieb entstehen Personalkosten von EUR 13.500 im Monat (Betrieb mit 3 Personen). Durch besondere Ausbruchsgeschehen müssen die Betriebszeiten jedoch erweitert werden und die Kapazitäten erhöht werden. So war es z.B. erforderlich das Testzentrum am Wochenende 12./13. September 2020 zu öffnen mit deutlich verlängerten Öffnungszeiten sowie einer deutlich erhöhten Kapazität pro Stunde.

Weitere Kosten entstehen durch Container, Abzäunung, Zelt, Schutzausrüstung, Strom, Sanitäranlagen, Lichtmasten und Aggregate usw.

 

Da die Angelegenheit jedoch keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses duldete, hat der Landrat daher eine dringliche Anordnung in Form einer Planabweichung von Haushaltsstelle 0.5010.6589.19 in Höhe von EUR 220.000 erteilt. Diese wird hiermit gemäß Art. 34 Abs. 3 Satz 2 der Landkreisordnung dem zuständigen Gremium (KAS) bekannt gegeben.