Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

I.   Grund, Anlass der Behandlung

 

In der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses und des Kreisausschusses am 07.07.2020 wurde von Herrn Kreisrat Helfrich eine mündliche Anfrage gestellt, die im Folgenden gemäß Protokoll sinngemäß wiedergegeben wird:

 

Wenn man derzeit zwei Schulen in der Planung hat und auch das Containergelände, für das der Landkreis nun zuständig ist, sollte man nicht einfach mal erheben, wie die Verkehrswege von den Schülern sind, die dort in die Schule gehen. Das heißt wo fahre ich zur Schule, wo gehe ich zur Schule, welche Verkehrsmittel benutze ich, wo fühle ich mich sicher, wo fühle ich mich unsicher. Das ist etwas, was schon überfällig ist und was ich einfach mal anregen möchte und man dringend angehen sollte.“

 

 

II.  Sachlage

 

Die Verwaltung sieht ebenfalls Handlungsbedarf an einigen Brennpunkten und interpretiert die Anfrage so, dass Untersuchungen zur Schulwegsicherheit vorgenommen werden sollen. Wir würden folgende Vorgehensweise vorschlagen:

 

Der Anstoß für eine derartige Untersuchung könnte im Rahmen des neu geschaffenen Mobilitätsmanagements erfolgen. Zu klären sind jedoch folgende Rahmenbedingungen:

 

 

1.  Untersuchungsgegenstand

 

Eine solche Analyse könnte zunächst von den kreiseigenen Schulen ausgehen, interessant wäre jedoch auch eine Gesamtbetrachtung der Schul- und Alltagswege von Kindern und Jugendlichen im Landkreis.

 

Die Kreiseigenen Liegenschaften Werdenfels-Gymnasium und die zukünftig in Containern an der Bahnhofstraße ausgelagerte Zugspitz-Realschule, sowie das Schulzentrum in Murnau mit der Realschule im Blauen Land und dem Staffelsee-Gymnasium würden sich für so eine Analyse eignen.

 

Auch die Übernahme von Kosten für die Untersuchung und eventuell externe Beteiligte muss geklärt werden. Die Finanzierung durch Fördergelder ist zu prüfen.

 

 

2.  Untersuchungszeitraum

 

Die Entwicklung einer solchen Erhebung mit Durchführung und Analyse sowie Ergebnisauswertung und Maßnahmenvorschlägen nimmt viel Zeit in Anspruch und könnte sich über das Jahr 2021 erstrecken.

 

 

3.  Federführung und Beteiligte

 

Federführung für eine solche Untersuchung kann der Landkreis übernehmen. Dies könnte im Rahmen des Mobilitätsmanagement als Projekt angesiedelt sein. Dabei könnten wir in Zusammenarbeit mit Akteuren aus den jeweiligen Gemeinden und der Schulen das Projekt planen, sowie die Vermittlung der Ergebnisse nach innen und außen übernehmen.

 

Sinnvoll wäre auch die Einbindung von Einrichtungen der Jugendhilfe auf Gemeinde und Kreisebene, so wie die Verkehrspolizei.

 

 

4.  Untersuchungsmethoden

 

Um Verkehrswege von Schülern zu untersuchen, können verschiedene Daten erhoben und vorhandene Daten genutzt werden. Es würden sich partizipative Formate (z.B. Workshops) mit Kindern, Jugendlichen, aber auch ihrer Eltern und Lehrern anbieten. Die Arbeit mit Kartenmaterial, analog oder digital, bietet sich an um konkrete Alltagswege zu visualisieren. Auch Begehungen und Beobachtungen im Verkehrsraum zu Stoßzeiten wären möglich. Sinnvoll wäre die Zusammenarbeit mit einem externen Anbieter, der Workshops und Befragungen durchführen könnte. Der Landkreis hat die Möglichkeit sich extern die Leistung einer aktiven Erhebung zu einzuholen.

 

Um die Erkenntnisse aus dem methodisch partizipativen Teil der Analyse auch statistisch sichtbar zu machen, sollten Daten zur Verkehrsmittelwahl (Modal Split) erhoben werden, ebenso wie zurückgelegte Wegelängen und Daten zur Schülerbeförderung sollten in die Analyse eingehen.

 

 

5.     Umgang mit Ergebnissen

 

Die Ergebnisse einer solchen Analyse bieten die Grundlage für eine Einschätzung der gegenwärtigen Situation und über mögliche Anhaltspunkte für notwendige Maßnahmen. Wichtig wäre zu überlegen, was mit den Ergebnissen einer solchen Analyse geschehen soll. Ergebnisse können Empfehlungen für Gemeinden, dem Straßenbauamt, der Verkehrsträger und auch der Schulen sein und damit verschiedene Zuständigkeiten bei der Umsetzung berühren.