Beschluss:
1.
Es
sollen drei Halbtagsstellen für Ranger eingerichtet werden. Sie sind
schwerpunktmäßig außerhalb des Naturparks Ammertal einzusetzen.
Eine Anschubfinanzierung der Ranger-Stellen und der Ausrüstung für die
Naturschutzwacht über das LEADER-Programm soll geprüft und wenn möglich
beantragt werden.
Die Ranger sind in das bestehende
Gefüge zwischen Gebietsbetreuung und Naturschutzwacht einzuordnen und dem
Sachgebiet 32 unterstellt.
Dem Umwelt- u. Landwirtschaftsausschuss und dem Kreistag ist ein Jahr nach
Beginn der Maßnahme zu berichten.
2.
Der
LK GAP fordert den Freistaat Bayern auf, die Maßnahmen zur Besucherlenkung
insb. den Personalkostenaufwand finanziell zu unterstützen und geeignete
Maßnahmen zur Aufklärung bzw. Sensibilisierung der Bevölkerung auf den Weg zu
bringen.
3.
Der
Antrag des Mitglieds des Kreistages Walther („Willkommenskultur“) wird
abgelehnt.
Zwar besteht Übereinstimmung, dass
authentische Naturerlebnisse sehr wichtig und positiv sind. Die bestehenden
Verbote in Schutzgebietsverordnungen und nach Gesetz sind aber notwendig, um
überbordenden Erholungsdruck zu begrenzen und Mensch und Natur so gut es geht
in Einklang zu bringen. Abgesehen davon könnten die beanstandeten, durchwegs
staatlichen Regelungen von einem Konzept des Kreistages auch nicht außer Kraft
gesetzt werden. Sinnvolle Vorschläge des Antrages (z. B. Bereitstellung von
Plätzen für Lagerfeuer) könnten aber evtl. mit Unterstützung der Ranger
umgesetzt werden.
Protokollnotiz:
Kreisrat Buchwieser regt an, im
Rahmen des nächsten Naturschutztages einen Austausch über die Naturschutz- und
Rangerkonzepte mit Einladungen von Experten und Expertinnen und im Austausch
mit der Bevölkerung verschiedener Interessengruppen zu organisieren und die
Ergebnisse dem ULAS vorzustellen.