Beschluss:

 

1.    Es sollen drei Halbtagsstellen für Ranger eingerichtet werden. Sie sind schwerpunktmäßig außerhalb des Naturparks Ammertal einzusetzen.
Eine Anschubfinanzierung der Ranger-Stellen und der Ausrüstung für die Naturschutzwacht über das LEADER-Programm soll geprüft und wenn möglich beantragt werden.

Die Ranger sind in das bestehende Gefüge zwischen Gebietsbetreuung und Naturschutzwacht einzuordnen und dem Sachgebiet 32 unterstellt.
Dem Umwelt- u. Landwirtschaftsausschuss und dem Kreistag ist ein Jahr nach Beginn der Maßnahme zu berichten.

 

2.    Der LK GAP fordert den Freistaat Bayern auf, die Maßnahmen zur Besucherlenkung insb. den Personalkostenaufwand finanziell zu unterstützen und geeignete Maßnahmen zur Aufklärung bzw. Sensibilisierung der Bevölkerung auf den Weg zu bringen.

 

3.    Der Antrag des Mitglieds des Kreistages Walther („Willkommenskultur“) wird abgelehnt.

Zwar besteht Übereinstimmung, dass authentische Naturerlebnisse sehr wichtig und positiv sind. Die bestehenden Verbote in Schutzgebietsverordnungen und nach Gesetz sind aber notwendig, um überbordenden Erholungsdruck zu begrenzen und Mensch und Natur so gut es geht in Einklang zu bringen. Abgesehen davon könnten die beanstandeten, durchwegs staatlichen Regelungen von einem Konzept des Kreistages auch nicht außer Kraft gesetzt werden. Sinnvolle Vorschläge des Antrages (z. B. Bereitstellung von Plätzen für Lagerfeuer) könnten aber evtl. mit Unterstützung der Ranger umgesetzt werden.

 

Protokollnotiz:

Kreisrat Buchwieser regt an, im Rahmen des nächsten Naturschutztages einen Austausch über die Naturschutz- und Rangerkonzepte mit Einladungen von Experten und Expertinnen und im Austausch mit der Bevölkerung verschiedener Interessengruppen zu organisieren und die Ergebnisse dem ULAS vorzustellen.