Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Der Abschluss eines Grundlagenvertrages zwischen dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen und dem Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen wird befürwortet. Der Grundlagenvertrag soll folgende Rahmenbedingungen beinhalten:

 

-      dreijährige Befristung zur Erprobung

-      pauschaler Zuschuss ohne jährliche Antragsstellung bei den entsprechenden Gremien des LRA

-      jährliche, automatische Anpassung des Zuschusses durch Preissteigerungsindexrate bei den Sachkosten und Tarifsteigerungen bei den Personalkosten

-      bei zusätzlichen Bedarfen sind Gremien des LRA weiterhin zustimmungsberechtigt und –verpflichtet

-      jährlicher Verwendungsnachweis des Trägers