Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Es werden ab 01.11.2016 im Rahmen der Vollzeitpflege die neuen, konkretisierten Zusatzleistungen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Garmisch-Partenkirchen als Richtlinie bei der Leistungsgewährung herangezogen.