Sitzung: 16.12.2022 Kreistag
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 1, Anwesend: 44
Vorlage: 13/011/2022
Beschluss:
1.) Der
Kreistag beschließt die Anwendbarkeit der Unterschwellenvergabeordnung – UVgO
für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
2.) Der
Landkreis Garmisch-Partenkirchen bekennt sich dazu, sämtliche Entscheidungen
über Beschaffungen und Aufträge an der Einhaltung umwelt-, sozial- und
arbeitsrechtlicher Standards im Rahmen der bestehenden rechtlichen
Möglichkeiten und an den Vergaberechtsgrundsätzen auszurichten.
3.) Um die
damit verbundenen Ziele einer nachhaltigen und fairen Beschaffung und damit
umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vergabe erreichen zu können, wird die
Verwaltung beauftragt, einen „Vergabeleitfaden“ als Handreichung für die
Durchführung von Vergabeverfahren und eine entsprechende Dienstanweisung zur
Anwendung und Umsetzung des Vergabeleitfadens zu entwerfen.
In diesen Vergabeleitfaden sind, sofern
rechtlich zulässig, die Vorgaben und grundsätzlich gewünschten Zielrichtungen
aus den Anträgen einzuarbeiten.
Grundlegend soll dabei ein fairer Handel
und Grundsätze zum Umwelt- und Ressourcenschutz durch Vorgaben in den
Vergabeunterlagen eingefordert werden. Waren aus regionaler und möglichst
ökologischer Produktion sollen vorrangig berücksichtigt werden. Sofern Waren
generell oder jahreszeitlich bedingt nur als Importware bezogen werden können,
sollen (soweit verfügbar und wirtschaftlich) aus fairem Handel beschafft
werden.
4.) Die
Verwaltung wird beauftragt, bei zukünftigen Vergaben von
„Außer-Haus-Verpflegungen in öffentlichen Einrichtungen mit kommunaler
Trägerschaft und in kommunalen Gemeinschaftsverpflegungen die Regionalität und
Saisonalität von Lebensmitteln“ als Vergabekriterien im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten beim jeweiligen Einzelfall in die Ausschreibung aufzunehmen.
5.) Die
Verwaltung wird beauftragt, bei der Erteilung öffentlicher Aufträge auf
zeitgemäße Tarif-, Sozial- und Ökostandards zu achten.