Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Anwendung des Deutschlandtickets im Landkreis Garmisch-Partenkirchen vom 01.05.2023 bis zum 31.12.2023, vorbehaltlich der vollumfänglichen Kostenübernahme der Ausgleichszahlungen durch Bund und Länder. Finanzielle Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen können erst nach Eingang der finanziellen Ausgleichsmittel durch Bund und Länder weitergegeben werden.

Eigene Haushaltsmittel des Landkreises werden nicht eingesetzt.

 

Der Kreistag beauftragt den Landrat, die für die Anwendung des Deutschlandtickets nötige allgemeine Vorschrift zu erlassen. Diese allgemeine Vorschrift soll erst nach Vorliegen der Tarifbestimmungen Deutschlandticket, der Richtlinie Deutschlandticket 2023 und der finalen Klärung beihilferechtlicher Fragen zum Deutschlandticket zwischen dem Bund und der EU-Kommission erlassen werden.