Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die vorliegende Haushaltssatzung sowie deren Anlagen (Haushaltsplan, Stellenplan, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Klinikum, Finanzplan und Investitionsprogramm) für das Jahr 2023.

 

Der Hebesatz für die Kreisumlage wird auf 50,0 v. H. der Umlagekraft festgesetzt.