I.
Grund (Anlass) der Behandlung:
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat sich das Ziel
gesetzt, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.
In diesem Sinne hat ein gemeinsamer Umwelt- und
Landwirtschafsausschuss und Kreisausschuss am 21.10.2021 das Thema Photovoltaik
vorberaten und der Kreistag am 26.10.2021 Folgendes beschlossen:
„Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen untersucht seine
Liegenschaften nach Möglichkeiten, auf bestehenden Dächern und Fassaden
PV-Anlagen nachzurüsten und bei Sanierungsmaßnahmen oder Neubauten neue
PV-Anlagen zu errichten. Zu berücksichtigen sind auch die Nutzung weiterer
regenerativer Energiequellen wie die Errichtung von Solaranlagen, Verwendung
von Speichermedien und Wärmedämmmaßnahmen.
Dabei sind wirtschaftliche Effizienz, Gestaltung der Gebäude
und Vorgaben anderer Fachstellen zu beachten und abzuwägen.“
Um für das Thema Photovoltaik in den nächsten Jahren gut
aufgestellt zu sein und die Investitionen dahin zu lenken, wo sie sinnvoll
sind, hat der Landkreis Garmisch-Partenkirchen eine Machbarkeitsstudie in
Auftrag gegeben, die die wichtigsten Liegenschaften auf eine Eignung
hinsichtlich neuer oder zusätzlicher PV-Anlagen untersucht.
Herr Kreisbaumeister Zenger wird Ihnen die Sach- und
Rechtslage erläutern.
II. Sach-
und Rechtslage
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat sich grundsätzlich
durch vorausgegangene Beschlüsse dazu verpflichtet, bis 2030 eine Klimaneutralität
zu erreichen. Dazu trägt vor allem auch die Nutzung der Dachflächen auf
kreiseigenen Liegenschaften bei. Als Zeichen dafür ist der Landkreis Mitglied
bei der Bürgerstiftung Energiewende Oberland und engagiert sich über sein
Klimaschutzmanagement für die Erreichung dieser Ziele.
Im nächsten Energiebericht des Landkreises
Garmisch-Partenkirchen werden alle installierten Photovoltaik-Anlagen erfasst.
Sofern es die Datenlage zulässt, sollen auch die energetischen Erträge der
landkreiseigenen Photovoltaik- und Solaranlagen erhoben und dargestellt werden.
Auch die Liegenschaftsverwaltung und die Abfallwirtschaft des
Landkreises Garmisch-Partenkirchen haben bereits jetzt schon alle kreiseigenen
Dachflächen hinsichtlich der Eignung für Photovoltaik – zunächst intern
überschlägig -geprüft. Um jedoch eine Grundlage für eine Investitionsplanung
der nächsten Jahre zu erhalten, hat der Landkreis eine Machbarkeitsstudie –
Photovoltaikanlagen auf den Liegenschaften des Landkreises
Garmisch-Partenkirchen in Auftrag gegeben.
2. Zielsetzung,
Vorgehensweise
Zielsetzung der Machbarkeitsstudie ist zu prüfen, ob und in
welchem Umfang Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden oder auf Gebäudeteilen
möglich sind. Anhand der Grundlagenermittlung werden mögliche Anlagengrößen und
–erträge sowie auch mögliche Förderungen und Einspeisungen ermittelt und
wirtschaftlich geprüft.
Zudem soll die Studie eine Reihenfolge / Kategorisierung
ergeben, welche Anlagen aus baulichen und wirtschaftlichen Gründen zuerst
ausgeführt werden sollen.
Zunächst ist anhand von Geodaten und vorhandener Unterlagen
das Flächenpotenzial ermittelt worden.
In einem zweiten Schritt betrachtet eine technische
Potenzialanalyse mögliche Belegungen unter Berücksichtigung von Statik (zusätzliche
Dachlasten), Brandschutz, Denkmalschutz, anstehende Sanierungsmaßnahmen und
untersucht mögliche Montagesysteme.
Berücksichtigt wird auch die wirtschaftliche Analyse, also z.
B. Installationskostenschätzung, mögliche Förderungen, Betreibermodelle und
Lebensdauer.
3. Untersucht wurden
folgende Liegenschaften:
·
Staffelsee-Gymnasium
Nachverdichtung auf Erweiterungsbau
von 2001, Prüfung Altbau
·
Werdenfels-Gymnasium
mit Ladenzeile Bahnhofstraße
bestehende PV-Anlage auf dem Dach der
Sporthalle, Prüfung Nachverdichtung
Prüfung Ladenzeile und
Fachklassentrakt
·
Realschule
im Blauen Land
Nachverdichtung auf zentralem Bauteil
(BA1),
Prüfung Bauteil Ost und Sporthalle
·
Berufsschulzentrum
Nachverdichtung auf saniertem Bauteil
A, Prüfung Bauteil B
·
Instrumentenbauschule
Mittenwald
derzeit keine Anlage vorhanden
(teilweise Denkmalschutz) Prüfung Neubau und Altbauten
·
Schule
für Holzbildhauer Oberammergau
derzeit keine Anlage vorhanden
Prüfung auf technische Machbarkeit
(Denkmalschutz)
Prüfung Nebengebäude und Pavillon
·
Schulen
Farchant
HPT: PV-Anlage Bestand
Christophorus-Schule: derzeit in
Prüfung
·
Landratsamt
Garmisch-Partenkirchen - Hauptstandort
Prüfung Nachverdichtung Gebäude C
Prüfung technische Machbarkeit
Gebäude A, B, E
·
Landratsamt
Garmisch-Partenkirchen – Veterinäramt und Schlachthof
derzeit keine Anlage vorhanden
(Denkmalschutz)
Prüfung Neuerrichtung auf geplantem Nebengebäude
und Schlachthofgebäude
·
Museum
Werdenfels
derzeit keine Anlage vorhanden
(Denkmalschutz)
Prüfung Neubau
nicht Teil der Machbarkeitsstudie:
·
Zugspitz-Realschule
in Planung, Realisierung einer
PV-Anlage möglichst auf der gesamten Dachfläche
·
Volkshochschule
Garmisch-Partenkirchen
PV-Anlage wegen ortsbildprägender
Villa, kleinen Dachflächen bzw. provisorischer Gewerbebauten nur wenig
ertragreich
4. Fazit
Die Errichtung von PV-Anlagen kann nicht pauschal überall auf
den Gebäuden erfolgen sondern ist differenziert zu betrachten. Grundsätzlich
sollen – wo möglich – PV-Anlagen installiert oder ergänzt werden. Die
Machbarkeitsstudie bietet das geeignete Instrumentarium, eine Prioritätenliste
derjenigen Gebäude aufzustellen, auf denen sich mit geringen Investitionen, den
geplanten generellen Sanierungsmaßnahmen angepasst, in kurzer Zeit hohe Erträge
erzielen lassen.