Beschluss: Zur Kenntnis genommen

I.     Grund (Anlass) der Behandlung:

 

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.

 

In diesem Sinne hat ein gemeinsamer Umwelt- und Landwirtschafsausschuss und Kreisausschuss am 21.10.2021 das Thema Photovoltaik vorberaten und der Kreistag am 26.10.2021 Folgendes beschlossen:

 

„Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen untersucht seine Liegenschaften nach Möglichkeiten, auf bestehenden Dächern und Fassaden PV-Anlagen nachzurüsten und bei Sanierungsmaßnahmen oder Neubauten neue PV-Anlagen zu errichten. Zu berücksichtigen sind auch die Nutzung weiterer regenerativer Energiequellen wie die Errichtung von Solaranlagen, Verwendung von Speichermedien und Wärmedämmmaßnahmen.

Dabei sind wirtschaftliche Effizienz, Gestaltung der Gebäude und Vorgaben anderer Fachstellen zu beachten und abzuwägen.“

 

Um für das Thema Photovoltaik in den nächsten Jahren gut aufgestellt zu sein und die Investitionen dahin zu lenken, wo sie sinnvoll sind, hat der Landkreis Garmisch-Partenkirchen eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die die wichtigsten Liegenschaften auf eine Eignung hinsichtlich neuer oder zusätzlicher PV-Anlagen untersucht.

 

Herr Kreisbaumeister Zenger wird Ihnen die Sach- und Rechtslage erläutern.

 

 

 

II.  Sach- und Rechtslage

 

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat sich grundsätzlich durch vorausgegangene Beschlüsse dazu verpflichtet, bis 2030 eine Klimaneutralität zu erreichen. Dazu trägt vor allem auch die Nutzung der Dachflächen auf kreiseigenen Liegenschaften bei. Als Zeichen dafür ist der Landkreis Mitglied bei der Bürgerstiftung Energiewende Oberland und engagiert sich über sein Klimaschutzmanagement für die Erreichung dieser Ziele.

 

Im nächsten Energiebericht des Landkreises Garmisch-Partenkirchen werden alle installierten Photovoltaik-Anlagen erfasst. Sofern es die Datenlage zulässt, sollen auch die energetischen Erträge der landkreiseigenen Photovoltaik- und Solaranlagen erhoben und dargestellt werden.

 

Auch die Liegenschaftsverwaltung und die Abfallwirtschaft des Landkreises Garmisch-Partenkirchen haben bereits jetzt schon alle kreiseigenen Dachflächen hinsichtlich der Eignung für Photovoltaik – zunächst intern überschlägig -geprüft. Um jedoch eine Grundlage für eine Investitionsplanung der nächsten Jahre zu erhalten, hat der Landkreis eine Machbarkeitsstudie – Photovoltaikanlagen auf den Liegenschaften des Landkreises Garmisch-Partenkirchen in Auftrag gegeben.

 

 

2. Zielsetzung, Vorgehensweise

 

Zielsetzung der Machbarkeitsstudie ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden oder auf Gebäudeteilen möglich sind. Anhand der Grundlagenermittlung werden mögliche Anlagengrößen und –erträge sowie auch mögliche Förderungen und Einspeisungen ermittelt und wirtschaftlich geprüft.

 

Zudem soll die Studie eine Reihenfolge / Kategorisierung ergeben, welche Anlagen aus baulichen und wirtschaftlichen Gründen zuerst ausgeführt werden sollen.

 

Zunächst ist anhand von Geodaten und vorhandener Unterlagen das Flächenpotenzial ermittelt worden.

 

In einem zweiten Schritt betrachtet eine technische Potenzialanalyse mögliche Belegungen unter Berücksichtigung von Statik (zusätzliche Dachlasten), Brandschutz, Denkmalschutz, anstehende Sanierungsmaßnahmen und untersucht mögliche Montagesysteme.

 

Berücksichtigt wird auch die wirtschaftliche Analyse, also z. B. Installationskostenschätzung, mögliche Förderungen, Betreibermodelle und Lebensdauer.

 

 

3. Untersucht wurden folgende Liegenschaften:

 

·     Staffelsee-Gymnasium

Nachverdichtung auf Erweiterungsbau von 2001, Prüfung Altbau

 

·     Werdenfels-Gymnasium mit Ladenzeile Bahnhofstraße

bestehende PV-Anlage auf dem Dach der Sporthalle, Prüfung Nachverdichtung

Prüfung Ladenzeile und Fachklassentrakt

 

·     Realschule im Blauen Land

Nachverdichtung auf zentralem Bauteil (BA1),

Prüfung Bauteil Ost und Sporthalle

 

·     Berufsschulzentrum

Nachverdichtung auf saniertem Bauteil A, Prüfung Bauteil B

 

·     Instrumentenbauschule Mittenwald

derzeit keine Anlage vorhanden (teilweise Denkmalschutz) Prüfung Neubau und Altbauten

 

·     Schule für Holzbildhauer Oberammergau

derzeit keine Anlage vorhanden

Prüfung auf technische Machbarkeit (Denkmalschutz)

Prüfung Nebengebäude und Pavillon

 

·     Schulen Farchant

HPT: PV-Anlage Bestand

Christophorus-Schule: derzeit in Prüfung

 

·     Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Hauptstandort

Prüfung Nachverdichtung Gebäude C

Prüfung technische Machbarkeit Gebäude A, B, E

 

·     Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Veterinäramt und Schlachthof

derzeit keine Anlage vorhanden (Denkmalschutz)

Prüfung Neuerrichtung auf geplantem Nebengebäude und Schlachthofgebäude

 

·     Museum Werdenfels

derzeit keine Anlage vorhanden (Denkmalschutz)

Prüfung Neubau

 

 

nicht Teil der Machbarkeitsstudie:

 

·     Zugspitz-Realschule

in Planung, Realisierung einer PV-Anlage möglichst auf der gesamten Dachfläche

 

·     Volkshochschule Garmisch-Partenkirchen

PV-Anlage wegen ortsbildprägender Villa, kleinen Dachflächen bzw. provisorischer Gewerbebauten nur wenig ertragreich

 

 

 

4. Fazit

 

Die Errichtung von PV-Anlagen kann nicht pauschal überall auf den Gebäuden erfolgen sondern ist differenziert zu betrachten. Grundsätzlich sollen – wo möglich – PV-Anlagen installiert oder ergänzt werden. Die Machbarkeitsstudie bietet das geeignete Instrumentarium, eine Prioritätenliste derjenigen Gebäude aufzustellen, auf denen sich mit geringen Investitionen, den geplanten generellen Sanierungsmaßnahmen angepasst, in kurzer Zeit hohe Erträge erzielen lassen.