Grund
(Anlass) der Behandlung:
Die Mitglieder des Kreistags sollen
kurz über den Sachstand zur Uneso-Bewerbung informiert werden.
Sachstand
A)
Nominierungsverfahren
Die fertigen Antragsunterlagen
waren im Januar 2022 vom Bayerischen Wissenschaftsminister Siebler
unterzeichnet worden und über das Auswärtige Amt fristgerecht im
Welterbezentrum in Paris eingereicht worden.
Seit Einreichung des Antrages läuft
nun das Prüfungsverfahren, welches die Organisation ICOMOS für die Unesco
durchführt.
Im September 2022 besichtigte einer
der Berichterstatter von ICOMOS eine Woche lang das Gebiet. Er wurde dabei von
den Mitgliedern der Unesco-Steuerungsgruppe und von der Verwaltung begleitet,
die auch seine umfangreichen Verständnisfragen beantworteten.
Im November 2022 fand ein
Online-Interview durch ICOMOS statt. Letzte Fragen wurden im Februar 2023
beantwortet (zum Untertyp der Kulturlandschaften, zum Vergleich mit anderen
interessanten Alpenlandschaften, zu den Herdenbewegungen, zum Ausschluss
bebauter Bereiche aus der Kulisse, zur Verwaltung und zu den gesetzlichen
Regelungen in Bayern im Zusammenhang mit dem Welterbe).
ICOMOS schließt seine Prüfungen im
Laufe des Sommers ab und übermittelt der UNESCO eine Empfehlung. Die
Entscheidung fällt auf einer Tagung des Welterbekomitees, die voraussichtlich
im Spätsommer stattfinden soll. Dabei gibt es vier Möglichkeiten
1. Welterbestätte
wird wie beantragt in die Liste des Welterbes eingeschrieben, alle
Anforderungen erfüllt (“Inscription”)
2. Außergewöhnlicher
Universeller Wert anerkannt, aber geringfügiger Nachbesserungsbedarf („Referral”)
3. Entscheidung
zurückgestellt, erheblicher Änderungsbedarf („Deferral”)
4. Antrag
abgelehnt, Potential für den Außergewöhnlichen Universellen Wert wird nicht
gesehen („Not to inscribe”)
Bericht aus Berlin:
Am 10. und 11. Mai war ich zusammen mit
einer Delegation aus dem Oberland in Berlin im Umweltministerium und im
Landwirtschaftsministerium.
Mit dabei:
der stellvertretende Landrat von Miesbach
eine Delegation des Almwirtschaftlichen
Vereins unter Führung von Peppi Glatz, der 1. Vorsitzender des AVO ist und
Joseph Grasegger von der Weidegenossenschaft Partenkirchen,
einer Vertreterin des Tierschutzes aus dem
Landkreis Miesbach in Vertretung von Tessy Lödermann
und zwei Naturschutzbeamte aus GAP und MB.
Wir haben dort jeder aus seiner Sicht, aber
vollkommen übereinstimmend über die Wolfsproblematik und die Erhaltung
der Kombinationshaltung mit Sommerweide referiert und intensiv mit
Staatssekretärin Hoffmann und den zuständigen Abteilungsleitern sprechen
können.
Als sehr starkes Argument hat sich dabei
der vom Kreistag beschlossene UNESCO-Antrag erwiesen und zwar in beiden
Ministerien. Im UNESCO-Antrag waren nämlich die Ausbreitung des Wolfes und auch
ein mögliches Verbot der Kombinationshaltung vorausschauend als größte Gefahren
für die Erhaltung der Landwirtschaft und der beantragten Welterbestätte
bezeichnet worden, was uns jetzt vielleicht helfen kann. Denn die
Bundesrepublik Deutschland hat sich mit Billigung und Weitergabe des Antrages
an die UNESCO verpflichtet, die Ziele des UNESCO-Antrages zu unterstützen.
Es waren sehr gute Gespräche und die
Vertreter der Ministerien zeigten sich sehr interessiert und auch betroffen von
unseren Argumenten.
Den UNESCO Antrag wollte das
Landwirtschaftsministerium unbedingt in Berlin behalten, um ihn auszuwerten.
Wir haben einen guten Eindruck hinterlassen
und auch einen guten Eindruck mitgenommen. Die Probleme werden in Berlin jetzt
gesehen und das ist die Voraussetzung für jede Besserung.
B)
Klage von
vier Grundeigentümern und zwei Rechteinhabern gegen die Bewerbung
Am 30.11.2021 reichte eine Gruppe
von vier Grundeigentümern und zwei Rechteinhabern Klage gegen die
Unesco-Bewerbung ein. Am 02. Februar trag eine weitere Klagepartei dem
Rechtsstreit bei. Dabei stellten sie auf eine fehlende Information und
Beteiligung im Vorfeld und vor allem auf eine Verletzung ihrer Eigentums- und
Nutzungsrechte ab. Ein weiterer Kläger zog seine Klage rechtzeitig zurück. Mit
Schriftsatz vom 26.07.2022 erweiterten die Kläger ihre Klage auch auf den
Freistaat Bayern.
Am 29.11.2022 fand die mündliche
Verhandlung im VG München statt.
Am 23.01.2023 verkündete das VG das
Urteil, welches sich sehr ausführlich mit allen denkbaren Aspekten einer
möglichen Verletzung von Eigentumsrechten auseinandersetzte.
Die Klage wurde abgewiesen, die
Kosten haben die Kläger zu tragen.
Das Verwaltungsgericht München kam
zu dem Ergebnis, dass die Klage unzulässig ist. Dabei führte es aus, dass eine
Verletzung in subjektiven Rechten nicht möglich erscheint. Das Gericht sah auch
keine Pflicht zur Anhörung der Kläger im Rahmen der Bewerbung, weder aus dem
Übereinkommen zum Schutz des Natur- und Kulturerbes der Welt noch aus dessen
Durchführungsrichtlinien oder anderweitigen nationalen Normen. Die Berufung
wurde aufgrund grundsätzlicher Bedeutung der Streitsache zugelassen.
Am 27.03.2023 wurde von der
beauftragten Anwaltskanzlei Berufung eingelegt. Dabei wurde den Ausführungen
des VG widersprochen und die bereits in der Klage geäußerten Argumente im
Wesentlichen wiederholt.
Ein Termin für eine Verhandlung ist
noch nicht anberaumt.