Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Grund (Anlass) der Behandlung:

 

Die Mitglieder des Kreistags sollen kurz über den Sachstand zur Uneso-Bewerbung informiert werden.

 

 

Sachstand

 

A)           Nominierungsverfahren

Die fertigen Antragsunterlagen waren im Januar 2022 vom Bayerischen Wissenschaftsminister Siebler unterzeichnet worden und über das Auswärtige Amt fristgerecht im Welterbezentrum in Paris eingereicht worden.

Seit Einreichung des Antrages läuft nun das Prüfungsverfahren, welches die Organisation ICOMOS für die Unesco durchführt.

Im September 2022 besichtigte einer der Berichterstatter von ICOMOS eine Woche lang das Gebiet. Er wurde dabei von den Mitgliedern der Unesco-Steuerungsgruppe und von der Verwaltung begleitet, die auch seine umfangreichen Verständnisfragen beantworteten.

Im November 2022 fand ein Online-Interview durch ICOMOS statt. Letzte Fragen wurden im Februar 2023 beantwortet (zum Untertyp der Kulturlandschaften, zum Vergleich mit anderen interessanten Alpenlandschaften, zu den Herdenbewegungen, zum Ausschluss bebauter Bereiche aus der Kulisse, zur Verwaltung und zu den gesetzlichen Regelungen in Bayern im Zusammenhang mit dem Welterbe).

ICOMOS schließt seine Prüfungen im Laufe des Sommers ab und übermittelt der UNESCO eine Empfehlung. Die Entscheidung fällt auf einer Tagung des Welterbekomitees, die voraussichtlich im Spätsommer stattfinden soll. Dabei gibt es vier Möglichkeiten

1.      Welterbestätte wird wie beantragt in die Liste des Welterbes eingeschrieben, alle Anforderungen erfüllt (“Inscription”)

2.     Außergewöhnlicher Universeller Wert anerkannt, aber geringfügiger Nachbesserungsbedarf („Referral”)

3.     Entscheidung zurückgestellt, erheblicher Änderungsbedarf („Deferral”)

4.     Antrag abgelehnt, Potential für den Außergewöhnlichen Universellen Wert wird nicht gesehen („Not to inscribe”)

Bericht aus Berlin:

Am 10. und 11. Mai war ich zusammen mit einer Delegation aus dem Oberland in Berlin im Umweltministerium und im Landwirtschaftsministerium.

Mit dabei:

der stellvertretende Landrat von Miesbach

eine Delegation des Almwirtschaftlichen Vereins unter Führung von Peppi Glatz, der 1. Vorsitzender des AVO ist und Joseph Grasegger von der Weidegenossenschaft Partenkirchen,

einer Vertreterin des Tierschutzes aus dem Landkreis Miesbach in Vertretung von Tessy Lödermann

und zwei Naturschutzbeamte aus GAP und MB.

Wir haben dort jeder aus seiner Sicht, aber vollkommen übereinstimmend über die Wolfsproblematik und die Erhaltung der Kombinationshaltung mit Sommerweide referiert und intensiv mit Staatssekretärin Hoffmann und den zuständigen Abteilungsleitern sprechen können.

Als sehr starkes Argument hat sich dabei der vom Kreistag beschlossene UNESCO-Antrag erwiesen und zwar in beiden Ministerien. Im UNESCO-Antrag waren nämlich die Ausbreitung des Wolfes und auch ein mögliches Verbot der Kombinationshaltung vorausschauend als größte Gefahren für die Erhaltung der Landwirtschaft und der beantragten Welterbestätte bezeichnet worden, was uns jetzt vielleicht helfen kann. Denn die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit Billigung und Weitergabe des Antrages an die UNESCO verpflichtet, die Ziele des UNESCO-Antrages zu unterstützen.

Es waren sehr gute Gespräche und die Vertreter der Ministerien zeigten sich sehr interessiert und auch betroffen von unseren Argumenten.

Den UNESCO Antrag wollte das Landwirtschaftsministerium unbedingt in Berlin behalten, um ihn auszuwerten.

Wir haben einen guten Eindruck hinterlassen und auch einen guten Eindruck mitgenommen. Die Probleme werden in Berlin jetzt gesehen und das ist die Voraussetzung für jede Besserung.

 

B)          Klage von vier Grundeigentümern und zwei Rechteinhabern gegen die Bewerbung

Am 30.11.2021 reichte eine Gruppe von vier Grundeigentümern und zwei Rechteinhabern Klage gegen die Unesco-Bewerbung ein. Am 02. Februar trag eine weitere Klagepartei dem Rechtsstreit bei. Dabei stellten sie auf eine fehlende Information und Beteiligung im Vorfeld und vor allem auf eine Verletzung ihrer Eigentums- und Nutzungsrechte ab. Ein weiterer Kläger zog seine Klage rechtzeitig zurück. Mit Schriftsatz vom 26.07.2022 erweiterten die Kläger ihre Klage auch auf den Freistaat Bayern.

Am 29.11.2022 fand die mündliche Verhandlung im VG München statt.

Am 23.01.2023 verkündete das VG das Urteil, welches sich sehr ausführlich mit allen denkbaren Aspekten einer möglichen Verletzung von Eigentumsrechten auseinandersetzte.

Die Klage wurde abgewiesen, die Kosten haben die Kläger zu tragen.

Das Verwaltungsgericht München kam zu dem Ergebnis, dass die Klage unzulässig ist. Dabei führte es aus, dass eine Verletzung in subjektiven Rechten nicht möglich erscheint. Das Gericht sah auch keine Pflicht zur Anhörung der Kläger im Rahmen der Bewerbung, weder aus dem Übereinkommen zum Schutz des Natur- und Kulturerbes der Welt noch aus dessen Durchführungsrichtlinien oder anderweitigen nationalen Normen. Die Berufung wurde aufgrund grundsätzlicher Bedeutung der Streitsache zugelassen.

Am 27.03.2023 wurde von der beauftragten Anwaltskanzlei Berufung eingelegt. Dabei wurde den Ausführungen des VG widersprochen und die bereits in der Klage geäußerten Argumente im Wesentlichen wiederholt.

Ein Termin für eine Verhandlung ist noch nicht anberaumt.