Sitzung: 20.06.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: 21/015/2023
Grund
(Anlass) der Behandlung:
Missbrauch / sexualisierte Gewalt ist ein klassisches
„Tabuthema“. Zudem führt fehlendes Spezialwissen auch unter Fachleuten oft zu
erheblichen Unsicherheiten im Umgang mit entsprechenden Fällen.
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen bearbeitet diese
Thematik auf verschiedenen Ebenen mit Hilfe unterschiedlicher Formate und
Maßnahmen: Erstberatung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch, Hilfsangebote
bei tatsächlichen Fällen sowie Prävention.
Der Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
wird den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses nun die verschiedenen Maßnahmen
und deren fachliche Hintergründe genauer erläutern.
Sachverhalt:
- Erstberatung bei Verdacht auf sexuellem Missbrauch
Die Erstberatung bei Verdacht erfolgt im Landkreis über ein interdisziplinäres Fachteam (F.E.L.S). Man kann sich telefonisch oder per Mail an F.E.L.S (neutrale Telefonnummer, nicht Jugendamt!) wenden. Bei einer Anfrage nimmt das Team innerhalb von 3 Werktagen Kontakt auf und berät bei den notwendigen nächsten Schritten.
- Hilfsangebot bei tatsächlichen Fällen
Grundsätzlich existiert dafür die „normale“ Palette der ambulanten Hilfsangebote des Jugendamtes, z.B. Erziehungsbeistandschaft oder Sozialpädagogische Familienhilfe. Seit 2023 wird aber auch die Begleitung über das „Netz gegen sexuelle Gewalt Weilheim und Oberland“ finanziert, die mit fachlichem Spezialwissen Betroffenen mittel- und langfristige Wege zur Bewältigung des Erlebten aufzeigen können.
- Prävention
Seit diesem Jahr wird Prävention im Landkreis über spielebasiertes Lernen ermöglicht. „Schau´ hin und sag was“ wird aktuell Schulen, Gemeinden und Vereinen zur Verfügung gestellt, die fachliche Betreuung erfolgt über ein „train the trainee“-System. Dieser Ansatz ist innovativ und eröffnet die Chance, sich einem sensiblen und intimen „Tabuthema“ mit mehr Leichtigkeit zu näheren.