Sitzung: 13.07.2023 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 13/005/2023
Beschluss:
1. Der Kreisausschuss nimmt von der
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 samt Rechenschaftsbericht nach Art.
88 Abs. 2 der Landkreisordnung Kenntnis.
2. Die unabweisbaren Haushaltsüberschreitungen
des Rechnungsjahres 2022 werden gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO
KT) genehmigt.