Beschluss: Zur Kenntnis genommen

I.              Grund / Anlass

 

Im Jahr 2013 beauftragte der Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) damit, ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept zu erstellen.

 

Die Erarbeitung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen fußt auf einer Zusammenarbeit mit einer Vielzahl regionaler Experten. In mehreren Workshops wurden mit Experten, Bürgermeistern, Akteuren der verschiedenen Institutionen, Dienste und Einrichtungen, die in der Seniorenarbeit im Landkreis Garmisch-Partenkirchen tätig sind, die Handlungsfelder der kommunalen Seniorenpolitik erörtert, Planungen, Einschätzungen der Fachexperten formuliert und schließlich Handlungsempfehlungen entwickelt.

 

Der vorliegende Bericht dient als Handlungsgrundlage zur Umsetzung im Bereich der Seniorenpolitik des Landkreises Garmisch-Partenkirchen.

 

Frau Wenng und Frau Preuss von der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung stellen im Kreisausschuss die wesentlichen Ergebnisse des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes vor.

 

 

II.            Sach- und Rechtslage

 

Nach dem AGSG Art. 69ff ist es Aufgabe der Landkreise im eigenen Wirkungskreis, im Bereich der Altenhilfe darauf hinzuwirken, dass ausreichend Pflegeangebote im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich der Altenpflege vorhanden sind.

 

Die Bedarfsermittlung ist Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, das nach dem Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst