Grund
(Anlass) der Behandlung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16.12.2022 zu Vorlage
13/011/2022 Beschlüsse zur Vergabepraxis im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen,
unter Berücksichtigung der hierzu vorliegenden Anträge der Fraktionen, gefasst.
Der Bereich Vergaberecht im Sachgebiet 13 ist mit der Ausarbeitung einer
Vergaberichtlinie betraut und erarbeitet diese Richtlinie. Der abschließende
Entwurf der Richtlinie soll bis Jahresende 2023 vorliegen. Vorgreifend hat die
zuständige Sachbearbeiterin aktuell einen „Laufzettel für Verträge“ und die
dazugehörige Dienstanweisung abschließend erarbeitet, die im Monat Oktober 2023
in der Verwaltung eingeführt werden sollen.
Sachverhalt:
Bei der öffentlichen Beschaffung und damit bei der Umsetzung
des Vergaberechts handelt es sich um eine zunehmend komplexe bis komplizierte
Rechtsmaterie. Die Beschäftigten im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen sollen
zur rechtskonformen Umsetzung des Vergaberechts durch einen hausinternen
Vergabeleitfaden unterstützt werden. Damit werden auch die Beschlüsse des
Kreistags in seiner Sitzung vom 16.12.2022 umgesetzt.
Der Beratungs- und Koordinierungsbedarf im Bereich
öffentlicher Beschaffungen ist sehr groß, sodass eine kurzfristige
Fertigstellung des Leitfadens noch nicht erfolgen konnte. Der Entwurf wird parallel
zu den zahlreich zu bearbeitenden hausinternen Anfragen und Vergabeverfahren
erarbeitet. Spätestens zum Jahresende 2023 soll der Leitfaden den Beschäftigten
zur Verfügung stehen.
Als ersten Schritt zur Umsetzung hat das SG 13 einen
„Laufzettel für Verträge“ entwickelt. Dieser Laufzettel enthält alle steuer-,
vergabe-, förder- und haushaltsrechtlichen Angaben, welche dann künftig
gebündelt dem SG 13 vorliegen. Für die Einführung des Laufzettels wurde bereits
eine Dienstanweisung entworfen. Bereits in dieser Dienstanweisung werden die
gefassten Kreistagsbeschlüsse zur Einhaltung umwelt-, sozial- und
arbeitsrechtlicher Standards, der Vergabegrundsätze sowie der Vorgaben und
grundsätzlich gewünschten Zielrichtungen aus den Anträgen aufgegriffen. Der Laufzettel
und die dazugehörige Dienstanweisung werden im Oktober 2023 im Landratsamt
eingeführt.
Selbstverständlich werden die Vorgaben und gewünschten
Zielrichtungen aus den Anträgen (z. B. fairer Handel, Umwelt- und
Ressourcenschutz etc.) bereits bei den aktuellen Beschaffungsvorgängen bzw. den
stattfindenden vergaberechtlichen Beratungen durch das SG 13 berücksichtigt.
Außer-Haus-Verpflegungen in öffentlichen Einrichtungen mit kommunaler
Trägerschaft und in kommunalen Gemeinschaftsverpflegungen wurden bislang noch
nicht neu ausgeschrieben. Aber auch bei einer hier künftig erforderlich
werdenden Ausschreibung kann, auch vor einer Einführung des Vergabeleitfadens,
die Umsetzung der Kreistagsbeschlüsse bereits verwirklicht werden.