Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Grund (Anlass) der Behandlung

 

Seit vielen Jahren unterstützt der Landkreis den Erhalt von Baudenkmälern. Dabei handelt es sich um Gebäude mit historischen Malereien oder herausragende Objekte mit hohem denkmalpflegerischen, baulichen, künstlerischen und geschichtlichen Wert, ebenso um solche, die das Ortsbild besonders prägen und damit zum unverwechselbaren Erscheinungsbild der Märkte und Gemeinden beitragen.

Auch im Haushalt 2016 wurden deshalb für den Erhalt und die Sanierung solcher Denkmäler Zuschüsse in Höhe von rd. 76.000 Euro bereitgestellt.

Gefördert werden neben Objekten in Privatbesitz auch öffentliche Denkmäler.

Der Anteil der Kreiszuschüsse an den Gesamtfördermitteln, die für die Sanierung und Erhaltung besonderer Denkmäler gewährt werden, wird immer wichtiger, nachdem die Förderungen durch andere Zuschussgeber, wie z. B. dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, rückläufig sind.

 

Der Kreisbaumeister erläutert anhand einer Präsentation in einem Lichtbildervortrag bezuschusste Baudenkmäler und Sanierungsmaßnahmen.

 

 

Zur Kenntnisnahme.