Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Garmisch-Partenkirchen erlässt aufgrund der Art. 14 a und 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 826, BayRS 2020-3-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335) die in der Anlage beigefügte

 

Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürgerinnen und Kreisbürger

 

mit den heute beschlossenen Änderungen.

 

Diese Satzung tritt mit dem auf ihre Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises folgenden Tag in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürgerinnen und Kreisbürger vom 31.02.2009 außer Kraft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung mit den Änderungen neu bekanntzumachen.