Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

a)  Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festzustellen.

Danach betragen die bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben

 

 

 

2015

des Verwaltungshaushalts

  94.180.960,70 €

des Vermögenshaushalts

  18.534.531,21 €

des Gesamthaushalts

112.715.491,91 €

 

Hinweis:

Die beschlussmäßig abgeschlossene Prüfung der Jahresrechnung ist für den Kreistag nunmehr auch als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu betrachten.

 

Der Kreistag kann somit nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung den entsprechenden Beschluss fassen:

 

 

b)  Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag für die Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung zu erteilen.

 

Die Haushaltsrechnung 2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Hinweis:

Der Rechnungsprüfungsausschuss weist in seinem Beschluss vom 05.12.2016 darauf hin, dass in Zukunft von den zuständigen Stellen in der Verwaltung bei der Ermittlung der Haushaltsansätze im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt, genauer kalkuliert werden muss.