Sitzung: 29.09.2015 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Anwesend: 10
Vorlage: 21/002/2015
Beschluss:
Es wird beschlossen, dass ab 01.01.2016 für die JaS-Stellen Burgrain und Oberau sowie für den zusätzlichen halben Stellenanteil der JaS Farchant wieder der Eigenmittelanteil von 10 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gelten soll.