Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Zur Kenntnisnahme:

 

Aktuell liegt ein Antrag der Grundschule Oberammergau auf die Einrichtung einer Teilzeitstelle JaS vor. Zusammen mit dem Antrag des Beruflichen Schulzentrums Garmisch-Partenkirchen, der bereits im JHA am 21.06.17 beraten und beschlossen wurde, sind so voraussichtlich 1,5 neue Stellen zu schaffen.

 

Die im Landkreis tätigen Freien Träger der JaS (Caritas und Condrobs) sehen sich - auf Grund der Höhe des Anteils der Eigenbeteiligung (10 %) verbunden mit der Vielzahl der geschaffenen Stellen - nicht mehr in der Lage, weitere Stellenanteile zu übernehmen. Derzeit gibt es im Landkreis keinen weiteren Wohlfahrtsverband, der an der Übernahme einer Trägerschaft für JaS Interesse hätte. Umgekehrt ist eine Abweichung von der zwingend geforderten Eigenbeteiligung gemäß den Förderrichtlinien für JaS und Bestimmungen der Regierung von Oberbayern nicht möglich. In der Kreisausschusssitzung vom 12.09.2017  war deshalb ein Beschluss nötig, die noch ausstehenden 1,5 Stellen in den Stellenplan des Landratsamtes aufzunehmen, so dass ab sofort neben Caritas und Condrobs das Amt für Kinder, Jugend und Familie Trägerschaften übernehmen kann. 

 

Mit Condrobs wurde im Vorfeld besprochen, die Vollzeitstelle am Beruflichen Schulzentrum aus fachlichen Gründen in die Trägerschaft von Condrobs zu geben und im Austausch dafür zwei aktuelle Teilzeitstellen von Condrobs zu übernehmen.

 

Für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen bedeutet dies nun die Trägerschaft von 3 neuen Teilzeitstellen (0,5) für die JaS an voraussichtlich folgenden Einsatzorten:

·        Grundschule Garmisch-Partenkirchen Burgrain

·        Grundschule Oberammergau

·        Mittelschule Oberammergau

 

Für Rückfragen steht Ihnen der Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie gerne zur Verfügung.