Sitzung: 23.11.2017 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11
Beschluss:
1.) Für den
Fall, dass der Markt Murnau a.St. ein Hallenschwimmbad errichten sollte,
welches auch den landkreiseigenen Schulen eine angemessene Nutzung im Rahmen
des Sportunterrichts ermöglicht, stellt der Landkreis in Aussicht, sich unter
folgenden Maßgaben an der Finanzierung zu beteiligen:
a.) Der Landkreis
gewährt einen einmaligen Investitionskostenzuschuss. Maßgeblich ist der
„Kostenrichtwert“ (also die förderfähigen Kosten) nach den Richtlinien über die
Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im Kommunalen
Finanzausgleich („Kostenrichtwert“ nach FA-ZR, Anlage 1), den die Regierung von
Oberbayern dem Bauvorhaben im Rahmen der schulaufsichtlichen Genehmigung
zugrunde legt.
Anmerkung: Für eine Schwimmhalle mit Doppelübungsstätte (ab 105
Sportklassen) liegen die förderfähigen Kosten (Kostenrichtwert) derzeit bei
4.176.100 Euro.
Die Zuschusshöhe des Landkreises errechnet sich aus dem Anteil dieses
Kostenrichtwerts, der sich aus der Quote der Sportklassen ergibt, die dem
Landkreis zuzurechnen sind (z.Zt. laut Angabe des Fördervereins 68 von 108
Sportklassen).
b.) Eine
zusätzliche anteilige Defizitbeteiligung an den jährlichen laufenden
Betriebs-und Unterhaltskosten erfolgt nicht.
c.) Der
Landkreis ist darüberhinaus bereit, für die tatsächliche Inanspruchnahme des
Schwimmbades durch seine beiden Schulen
über deren Schulbudgets (marktübliche) Eintrittsgelder zu bezahlen.
2.) Dem
Markt Murnau wird anheimgestellt, auf der Grundlage dieses Beschlusses den Bau
eines Schulschwimmbades zu prüfen und ggf. eine schulaufsichtliche Genehmigung
bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen.