Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Beschluss:

 

1.)   Für den Fall, dass der Markt Murnau a.St. ein Hallenschwimmbad errichten sollte, welches auch den landkreiseigenen Schulen eine angemessene Nutzung im Rahmen des Sportunterrichts ermöglicht, stellt der Landkreis in Aussicht, sich unter folgenden Maßgaben an der Finanzierung zu beteiligen:

 

a.)  Der Landkreis gewährt einen einmaligen Investitionskostenzuschuss. Maßgeblich ist der „Kostenrichtwert“ (also die förderfähigen Kosten) nach den Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im Kommunalen Finanzausgleich („Kostenrichtwert“ nach FA-ZR, Anlage 1), den die Regierung von Oberbayern dem Bauvorhaben im Rahmen der schulaufsichtlichen Genehmigung zugrunde legt.

Anmerkung: Für eine Schwimmhalle mit Doppelübungsstätte (ab 105 Sportklassen) liegen die förderfähigen Kosten (Kostenrichtwert) derzeit bei 4.176.100 Euro.

 

Die Zuschusshöhe des Landkreises errechnet sich aus dem Anteil dieses Kostenrichtwerts, der sich aus der Quote der Sportklassen ergibt, die dem Landkreis zuzurechnen sind (z.Zt. laut Angabe des Fördervereins 68 von 108 Sportklassen).

 

 

b.)  Eine zusätzliche anteilige Defizitbeteiligung an den jährlichen laufenden Betriebs-und Unterhaltskosten erfolgt nicht.

 

c.)   Der Landkreis ist darüberhinaus bereit, für die tatsächliche Inanspruchnahme des Schwimmbades durch seine beiden Schulen  über deren Schulbudgets (marktübliche) Eintrittsgelder zu bezahlen.

 

 

2.)  Dem Markt Murnau wird anheimgestellt, auf der Grundlage dieses Beschlusses den Bau eines Schulschwimmbades zu prüfen und ggf. eine schulaufsichtliche Genehmigung bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen.