Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Die Entscheidung über den Antrag wird so lange zurückgestellt, bis aus der Jugendhilfeplanung eine Handlungsempfehlung zum Bedarf einer spezialisierten Beratungsstelle vorgelegt werden kann. Die Unterarbeitsgruppe 1 der Jugendhilfeplanung wird beauftragt, den Bestand an verfügbaren Beratungsangeboten zu erheben und den regionalen Bedarf für ein spezialisiertes Beratungsangebot zu ermitteln.

 

Da die Förderung anteilig von den Gebietskörperschaften Starnberg, Weilheim und Garmisch-Partenkirchen erbracht werden soll, sollen die Planungsergebnisse bzw. der Förderwillen der entsprechenden Landkreise Berücksichtigung finden.