Sitzung: 29.11.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
Die
Entscheidung über den Antrag wird so lange zurückgestellt, bis aus der
Jugendhilfeplanung eine Handlungsempfehlung zum Bedarf einer spezialisierten
Beratungsstelle vorgelegt werden kann. Die Unterarbeitsgruppe 1 der
Jugendhilfeplanung wird beauftragt, den Bestand an verfügbaren
Beratungsangeboten zu erheben und den regionalen Bedarf für ein spezialisiertes
Beratungsangebot zu ermitteln.
Da
die Förderung anteilig von den Gebietskörperschaften Starnberg, Weilheim und
Garmisch-Partenkirchen erbracht werden soll, sollen die Planungsergebnisse bzw.
der Förderwillen der entsprechenden Landkreise Berücksichtigung finden.