Sitzung: 19.06.2018 Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
In
der Sitzung des ULAS vom 06.02.2018 haben wir über die aktuelle Biberthematik
berichtet. Wir haben angekündigt, angesichts der zunehmenden Probleme ein
Bibermanagement für den Landkreis aufzubauen und im ULAS wieder zu berichten,
sobald erste Erfahrungen vorliegen.
Sach- und Rechtslage
Das
seit dem 19. Jahrhundert in Bayern ausgestorbene Säugetier ist nach seiner
staatlich genehmigten Wiedereinbürgerung um 1965 und aufgrund des strengen
Schutzes in Bayern wieder weit verbreitet und hat auch seit etwa dem Jahr 2000 in allen Talschaften des
Landkreises Lebensräume gefunden.
Biber
schaffen und verändern ihre Lebensräume. Das kann aus ökologischer Sicht vorteilhaft sein, soweit andere Tier- und
Pflanzenarten profitieren oder der Wasserrückhalt in der Fläche verbessert
wird. Biber können durch ihre Aktivitäten aber auch Probleme für den Menschen
verursachen, vor allem, wenn bei hoher Siedlungsdichte suboptimale Lebensräume
besiedelt werden (müssen).
Betroffen
sind dann meist Landwirte und die Forstwirtschaft, aber auch Gartenbesitzer,
Gemeinden oder staatliche Verwaltungen. Der Biber wird mit Sicherheit heimisch
bleiben und ist für alle eine neue Herausforderung, mit der wir erst umgehen
lernen müssen.
Dabei
herrscht noch immer Unsicherheit, wie man bei aufgetretenen Schäden reagieren
kann und darf und wie Schäden vermieden werden können. Dabei muss beachtet
werden, dass Biber streng geschützt sind und deshalb auch sog. Entnahmen nur
mit behördlicher Ausnahmegenehmigung zulässig sind, die wiederum nur unter engen Voraussetzungen
erteilt werden darf. In den nächsten Monaten und Jahren, bis sich alles
eingespielt hat, gibt es deshalb besonders hohen Beratungsbedarf.
Das
Bibermanagement besteht aus folgenden Hauptbereichen:
1. Allgemeine
Öffentlichkeitsarbeit
2. Beratung
von Betroffenen über Schadensvermeidung und Entschädigung
3.
Administrative Aufgaben von
Finanzierung bis Fang und Tötung und
4.
Monitoring und Dokumentation von
Bestandsentwicklung, Schadensentwicklung und Entnahmegeschehen
Nach Erkundung in anderen betroffenen Landkreisen haben wir
uns für folgendes dreistufige System entschieden:
1)
Wir konnten eine im Staffelseegebiet ansässige Tierärztin mit Spezialisierung auf
Wildtiere für die Aufgabe gewinnen. Sie hatte bereits im Winter den Kurs für
Biberberater bei der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege absolviert.
Ihr Name ist Danielle Sijbranda (gesprochen Seibranda). Frau
Sijbranda übernimmt wichtige Vorgänge und wird das Thema landkreisweit
bearbeiten und koordinieren.
2)
Sie soll mit weiteren Unterstützern in besonders stark betroffenen Gebieten des
Landkreises zusammenarbeiten und ein Netzwerk zur Biberberatung aufbauen. Am
Staffelsee, wo angesichts erheblicher Gehölzschäden sehr öffentlichkeitswirksam
und kontrovers über die Biberthematik diskutiert wird, ist eine Zusammenarbeit
mit Frau Silke Hartmann vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Weilheim
geplant, die sich vor allem um Einzelfälle der Gehölzschadensbewertung und
Vermeidung kümmern wird.
3)
Drittes Element ist die Berufung von Personen, die für den Fang und die
„Entnahme“ zuständig sind. Diese haben verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen
(Tierfallen-Kurs, Waffenschein usw.). Es sind schon mehrere Personen im
gesamten Landkreis mit dieser Befähigung bestellt worden.
Vorstellung