Beschluss: Zur Kenntnis genommen

In der Sitzung des ULAS vom 06.02.2018 haben wir über die aktuelle Biberthematik berichtet. Wir haben angekündigt, angesichts der zunehmenden Probleme ein Bibermanagement für den Landkreis aufzubauen und im ULAS wieder zu berichten, sobald erste Erfahrungen vorliegen.

 

Sach- und Rechtslage

Das seit dem 19. Jahrhundert in Bayern ausgestorbene Säugetier ist nach seiner staatlich genehmigten Wiedereinbürgerung um 1965 und aufgrund des strengen Schutzes in Bayern wieder weit verbreitet und hat auch seit etwa  dem Jahr 2000 in allen Talschaften des Landkreises Lebensräume gefunden.

 

Biber schaffen und verändern ihre Lebensräume. Das kann aus ökologischer Sicht  vorteilhaft sein, soweit andere Tier- und Pflanzenarten profitieren oder der Wasserrückhalt in der Fläche verbessert wird. Biber können durch ihre Aktivitäten aber auch Probleme für den Menschen verursachen, vor allem, wenn bei hoher Siedlungsdichte suboptimale Lebensräume besiedelt werden (müssen).

 

Betroffen sind dann meist Landwirte und die Forstwirtschaft, aber auch Gartenbesitzer, Gemeinden oder staatliche Verwaltungen. Der Biber wird mit Sicherheit heimisch bleiben und ist für alle eine neue Herausforderung, mit der wir erst umgehen lernen müssen.

 

Dabei herrscht noch immer Unsicherheit, wie man bei aufgetretenen Schäden reagieren kann und darf und wie Schäden vermieden werden können. Dabei muss beachtet werden, dass Biber streng geschützt sind und deshalb auch sog. Entnahmen nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung zulässig sind, die  wiederum nur unter engen Voraussetzungen erteilt werden darf. In den nächsten Monaten und Jahren, bis sich alles eingespielt hat, gibt es deshalb besonders hohen Beratungsbedarf.

 

Das Bibermanagement besteht aus folgenden Hauptbereichen:

 

1.    Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit

2.    Beratung von Betroffenen über Schadensvermeidung und Entschädigung

3.    Administrative Aufgaben von Finanzierung bis Fang und Tötung und

4.    Monitoring und Dokumentation von Bestandsentwicklung, Schadensentwicklung und Entnahmegeschehen

 

Nach Erkundung in anderen betroffenen Landkreisen haben wir uns für folgendes dreistufige System entschieden:

 

1) Wir konnten eine im Staffelseegebiet ansässige Tierärztin mit Spezialisierung auf Wildtiere für die Aufgabe gewinnen. Sie hatte bereits im Winter den Kurs für Biberberater bei der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege absolviert. Ihr Name ist Danielle Sijbranda (gesprochen Seibranda). Frau Sijbranda übernimmt wichtige Vorgänge und wird das Thema landkreisweit bearbeiten und koordinieren.

 

2) Sie soll mit weiteren Unterstützern in besonders stark betroffenen Gebieten des Landkreises zusammenarbeiten und ein Netzwerk zur Biberberatung aufbauen. Am Staffelsee, wo angesichts erheblicher Gehölzschäden sehr öffentlichkeitswirksam und kontrovers über die Biberthematik diskutiert wird, ist eine Zusammenarbeit mit Frau Silke Hartmann vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Weilheim geplant, die sich vor allem um Einzelfälle der Gehölzschadensbewertung und Vermeidung kümmern wird.

 

3) Drittes Element ist die Berufung von Personen, die für den Fang und die „Entnahme“ zuständig sind. Diese haben verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen (Tierfallen-Kurs, Waffenschein usw.). Es sind schon mehrere Personen im gesamten Landkreis mit dieser Befähigung bestellt worden.

 

Vorstellung