Sitzung: 19.07.2018 Kreistag
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
I. Anlass der Behandlung:
Die
CSU-Fraktion hat am 11.06.2016 eine Auskunft zum Sachstand der Förderung von
Beratungsleistungen im Rahmen des Bundesförderprogramms zur Unterstützung des
Breitbandausbaus beantragt.
II. Sachstand
Im ersten Quartal 2016 beantragte der Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Beratungsleistungen über 50.000 € aus dem Förderprogramm „ Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ über
50.000,-- €.
Der positive Bescheid ging bei uns im Juni 2016 ein.
Unabhängig davon ist jede Gemeinde im Landkreis bzgl. des
Aus- und Aufbaus des Breitbandnetzes im Gemeindegebiet tätig. Der Umfang des
Ausbaus und die jeweilige Leistungsfähigkeit des Netzes in den einzelnen
Kommunen bzw. Ortsteilen sind aus beigefügter Aufstellung zu ersehen. Aus
dieser Aufstellung geht hervor, dass das Thema in allen Gemeinden in der
Umsetzung ist. Herr Kramer hat die Informationen im Rahmen seiner Gespräche mit
den Bürgermeistern der einzelnen Kommunen eingeholt.
Eine finanzielle Beteiligung des Landkreises bei einem Ausbau,
zur Unterstützung einzelner Gemeinden ist auf Grund des Eichenau-Urteils nicht
möglich.
Die Beratungsleistungen sollten daher für die Erstellung
einer Detailanalyse verwendet werden, um landkreisweit einen detaillierten
Überblick über den aktuellen und geplanten Ausbaustand der Breitbandnetze jeder
Kommunen zu erhalten.
Leider konnte die Ausschreibung des Gutachtens und
nachfolgend die Erstellung des Gutachtens durch einen externen Dienstleister
bis zum Ende 10.01.2018 nicht sichergestellt werden.
Um die Förderung der Beratungsleistungen nicht zu verlieren
wurde in Absprache mit dem Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
und mit Frau Anke Gropengiesser, Ansprechpartnerin für das Projekt beim
Projektträger ateneKOM, folgendes Vorgehen vereinbart:
·
Mit
einer Bestätigung, dass bisher vom Landkreis noch keine Mittel beim aktuellen
Zuwendungsbescheid abgerufen und dass auch keine Mittel zukünftig mehr
abgerufen werden, besteht die Möglichkeit den Förderbescheid förderunschädlich
zurückzugeben.
·
Im
Anschluss kann ein erneuter Antrag zur Förderung der Beratungsleistungen
gestellt werden, der in einem vereinfachten Verfahren genehmigt wird.
Dieses Vorgehen wird nun so umgesetzt, der Zuwendungsbescheid
wurde vom Projektträger widerrufen, aktuell befinden wir uns im erneuten
Beantragungsprozess, der bis Ende Juli 2018 abgeschlossen sein wird. Nach
Erhalt des neuen Zuwendungsbescheids erfolgt umgehend die Ausschreibung für die
Beratungsleistungen. Damit wird voraussichtlich bis Ende des Jahres das
Gutachten über den Ausbaustand des Breitbandnetzes im Landkreis vorliegen.