Beschluss: Zur Kenntnis genommen

I. Anlass der Behandlung:

 

Die CSU-Fraktion hat am 11.06.2016 eine Auskunft zum Sachstand der Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen des Bundesförderprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus beantragt.

 

II. Sachstand

 

Im ersten Quartal 2016 beantragte der Landkreis Garmisch-Partenkirchen Beratungsleistungen über 50.000 € aus dem Förderprogramm „ Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ über 50.000,-- €.

 

Der positive Bescheid ging bei uns im Juni 2016 ein.

 

Unabhängig davon ist jede Gemeinde im Landkreis bzgl. des Aus- und Aufbaus des Breitbandnetzes im Gemeindegebiet tätig. Der Umfang des Ausbaus und die jeweilige Leistungsfähigkeit des Netzes in den einzelnen Kommunen bzw. Ortsteilen sind aus beigefügter Aufstellung zu ersehen. Aus dieser Aufstellung geht hervor, dass das Thema in allen Gemeinden in der Umsetzung ist. Herr Kramer hat die Informationen im Rahmen seiner Gespräche mit den Bürgermeistern der einzelnen Kommunen eingeholt.

 

Eine finanzielle Beteiligung des Landkreises bei einem Ausbau, zur Unterstützung einzelner Gemeinden ist auf Grund des Eichenau-Urteils nicht möglich.

 

Die Beratungsleistungen sollten daher für die Erstellung einer Detailanalyse verwendet werden, um landkreisweit einen detaillierten Überblick über den aktuellen und geplanten Ausbaustand der Breitbandnetze jeder Kommunen zu erhalten.

 

Leider konnte die Ausschreibung des Gutachtens und nachfolgend die Erstellung des Gutachtens durch einen externen Dienstleister bis zum Ende 10.01.2018 nicht sichergestellt werden.

 

Um die Förderung der Beratungsleistungen nicht zu verlieren wurde in Absprache mit dem Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und mit Frau Anke Gropengiesser, Ansprechpartnerin für das Projekt beim Projektträger ateneKOM, folgendes Vorgehen vereinbart:

 

·        Mit einer Bestätigung, dass bisher vom Landkreis noch keine Mittel beim aktuellen Zuwendungsbescheid abgerufen und dass auch keine Mittel zukünftig mehr abgerufen werden, besteht die Möglichkeit den Förderbescheid förderunschädlich zurückzugeben.

·        Im Anschluss kann ein erneuter Antrag zur Förderung der Beratungsleistungen gestellt werden, der in einem vereinfachten Verfahren genehmigt wird.

 

Dieses Vorgehen wird nun so umgesetzt, der Zuwendungsbescheid wurde vom Projektträger widerrufen, aktuell befinden wir uns im erneuten Beantragungsprozess, der bis Ende Juli 2018 abgeschlossen sein wird. Nach Erhalt des neuen Zuwendungsbescheids erfolgt umgehend die Ausschreibung für die Beratungsleistungen. Damit wird voraussichtlich bis Ende des Jahres das Gutachten über den Ausbaustand des Breitbandnetzes im Landkreis vorliegen.