Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Anwesend: 39

Beschluss:

 

 

Ab dem 01.01.2019 sollen folgende neuen Regelungen gelten:

 

 

1.         Es wird eine Erhöhung des Tagespflegeentgeltsatzes in der Qualifizierungsstufe 1 (Tagespersonen mit 100 - 159 Stunden Grundqualifizierung) von 4,00 € auf 4,80 €, in der Qualifizierungsstufe 2 (Tagespflegepersonen ab 160 Stunden Grundqualifizierung) von 4,20 € auf 5,00 € beschlossen.

 

2.         Es wird eine dritte Qualifizierungsstufe für die pädagogische Ausbildung (z. B. Erzieher/-in) mit einem Zuschlag von 25 % auf die Grundqualifizierung mit einem Tagespflegeentgeltsatz von 5,20 € eingeführt.

 

3.         Es wird eine vierte Qualifizierungsstufe für die Randzeitenbetreuung 05:00 Uhr - 07:30 Uhr und von 17:00 Uhr - 20:00 Uhr mit einem Tagespflegeentgeltsatz von 5,90 € eingeführt.

 

4.         Für Kinder mit Behinderung gelten folgende Tagespflegeentgeltsätze: Qualifizierungsstufe 1 von 6,70 € auf 7,50 €, Qualifizierungsstufe 2 von 7,20 € auf 8,00 €, Qualifizierungsstufe 3 (neu) in Höhe von 8,30 € und Qualifizierungsstufe 4 (neu) in Höhe von 9,60 €.

 

5.         Die Hälfte der Kosten der Ausbildung können nach Feststellung der Eignung und Vorlage der entsprechenden Formulare (siehe Anhang) bei Beginn der Ausbildung erstattet werden. Zusätzlich kann die andere Hälfte der förderfähigen Kosten erstattet werden, wenn die Tagespflegeperson für die Dauer von mindestens zwei Jahren nach Antragsstellung in einem bedarfsgerechten zeitlichen Umfang von wenigstens 15 Wochenstunden zur Betreuung von Kindern aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen zur Verfügung steht.