Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Anwesend: 48

Beschluss:

 

Die Jahresrechnung 2017 wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.

 

Danach betragen die bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben

 

 

2017

des Verwaltungshaushalts

99.640.621,92 €

des Vermögenshaushalts

  14.469.285,21 €

des Gesamthaushalts

114.109.907,13 €

 

Hinweis:

Die beschlussmäßig abgeschlossene Prüfung der Jahresrechnung ist für den Kreistag nunmehr auch als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu betrachten.

 

Der Kreistag kann somit nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung den entsprechenden Beschluss fassen.