Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Anlass der Behandlung

 

 

Seit vielen Jahren unterstützt der Landkreis den Erhalt von Baudenkmälern. Dabei handelt es sich um herausragende Objekte mit hohem denkmalpflegerischen, baulichen, künstlerischen und geschichtlichen Wert oder auch um Gebäude mit historischen Malereien oder auch um solche, die das Ortsbild besonders prägen und damit zum unverwechselbaren Erscheinungsbild der Märkte und Gemeinden im Landkreis beitragen.

 

Auch im Haushalt 2018 wurden deshalb für den Erhalt und die Sanierung solcher Denkmäler Zuschüsse in Höhe von 76.000 Euro bereitgestellt.

 

Gefördert werden neben Objekten in Privatbesitz auch öffentliche oder kirchliche Denkmäler. Der Anteil der Kreiszuschüsse an den Gesamtfördermitteln, die für die Sanierung und Erhaltung besonderer Denkmäler gewährt werden, wird immer wichtiger, nachdem die Förderungen durch andere Zuschussgeber, wie z. B. dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege nur unter sehr strengen Auflagen und Regularien vergeben werden können.

 

Der Kreisbaumeister erläutert anhand einer Präsentation in einem Lichtbildervortrag bezuschusste Baudenkmäler und Sanierungsmaßnahmen.

 

Zur Kenntnisnahme.