Sitzung: 14.12.2018 Kreistag
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Anlass
der Behandlung
Seit
vielen Jahren unterstützt der Landkreis den Erhalt von Baudenkmälern. Dabei
handelt es sich um herausragende Objekte mit hohem denkmalpflegerischen,
baulichen, künstlerischen und geschichtlichen Wert oder auch um Gebäude mit
historischen Malereien oder auch um solche, die das Ortsbild besonders prägen und
damit zum unverwechselbaren Erscheinungsbild der Märkte und Gemeinden im
Landkreis beitragen.
Auch
im Haushalt 2018 wurden deshalb für den Erhalt und die Sanierung solcher
Denkmäler Zuschüsse in Höhe von 76.000 Euro bereitgestellt.
Gefördert
werden neben Objekten in Privatbesitz auch öffentliche oder kirchliche
Denkmäler. Der Anteil der Kreiszuschüsse an den Gesamtfördermitteln, die für
die Sanierung und Erhaltung besonderer Denkmäler gewährt werden, wird immer wichtiger,
nachdem die Förderungen durch andere Zuschussgeber, wie z. B. dem Bayerischen
Landesamt für Denkmalpflege nur unter sehr strengen Auflagen und Regularien
vergeben werden können.
Der
Kreisbaumeister erläutert anhand einer Präsentation in einem Lichtbildervortrag
bezuschusste Baudenkmäler und Sanierungsmaßnahmen.
Zur
Kenntnisnahme.