Beschluss:
Der Antrag des Vereins
„Netz gegen sexuelle Gewalt“ auf anteilige pauschale Finanzierung einer
Beratungsstelle im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wird abgelehnt.
Vor Erlass eines
Ablehnungsbescheids wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Verein „Netz gegen
sexuelle Gewalt“ über entsprechende Verhandlungen eine individuelle
Leistungsvereinbarung anzustreben, um die Abrechnung von Beratungsleistungen
von Kindern und Jugendlichen, die von sexueller Gewalt betroffen sind im
konkreten Einzelfall zu ermöglichen.