Sitzung: 25.07.2019 Kreistag
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Anwesend: 46
Beschluss:
Ab
01.01.2019 wird der Caritas im Falle einer Nichtbelegung stationärer Heimplätze
im Rahmen der heilpädagogischen und sozialpädagogischen Wohngruppen analog zum
Abwesenheitsentgelt des § 13 Abs. 2 des Rahmenvertrags nach § 78f SGB VIII ein
Entgelt von 80% des jeweils gültigen Satzes erstattet; dies gilt für max. 2
nichtbelegte Plätze. Eine entsprechende Entgeltvereinbarung, befristet bis
31.12.2020, ist durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie zu treffen.