Sitzung: 02.10.2019 Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Schienenstrecke München –
Garmisch-Partenkirchen
Teilweiser zweigleisiger Ausbau,
Neubau Eisenbahnunterführung km 74,010
Informationsvorlage
Mit E-Mail vom 31.07.2019 hat mir
Herr Dr. Pospischil seine Bedenken mitgeteilt, dass durch die derzeitige
Baumaßnahme zur Errichtung einer Fuß- und Radwegunterführung (unter der Bahn)
in Seehausen Fakten geschaffen würden, die einem möglichen künftigen
zweigleisigen Ausbau der Bahn zuwider laufen würden.
Daraufhin habe ich an die
Deutsche Bahn AG, Herrn Josel (Konzernbevollmächtigter für den Freistaat Bayern)
geschrieben und um Prüfung gebeten. Insbesondere deshalb, weil der Bereich
zwischen Murnau und Uffing nach unserem Kenntnisstand besonders wichtig ist für
einen zweigleisigen Ausbau und den dadurch möglichen Halbstundentakt zwischen
München und Garmisch-Partenkirchen.
Inzwischen ist folgendes
Antwortschreiben bei uns eingegangen:
„Sehr geehrter Herr Landrat,
besten Dank für Ihr Schreiben vom
19. August 2019, in dem Sie den teilweisen zweigleisigen Ausbau der Strecke
Weilheim - Murnau ansprechen.
Mögliche zukünftige Neu- und
Ausbaumaßnahmen können bei aktuellen Bauprojekten grundsätzlich nur dann
berücksichtigt werden, wenn dafür eine hinreichend konkrete Vorplanung vorliegt
oder das Projekt zumindest im vordringlichen Bedarf des
Bundesverkehrswegeplanes enthalten ist. Beides trifft auf einen zweigleisigen
Ausbau des Streckenabschnitts Weilheim - Murnau nicht zu. Der Bund stellte
deshalb auch nur Finanzmittel für eine eingleisige Brücke zur Verfügung.
Sollte zu einem späteren Zeitpunkt
die Entscheidung für einen zweigleisigen Ausbau getroffen werden, können immer
noch eine zweite Brücke für das zweite Gleis gebaut und die Schallschutzwand
entsprechend versetzt werden.
Freundliche Grüße“