Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Einführung der „Gelben Tonne“ für Leichtverpackungen

 

 

 

 

 

 

Sachstand

 

 

Mit Beschluss vom 29. März 2019 hat der Kreistag sich für die Einführung der „Gelben Tonne“ für die Sammlung von Leichtverpackungen (unter Vorbehalt des Ausganges der Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen) ausgesprochen.

Der Beschluss beruht auf einer großen Unzufriedenheit im Landkreis mit der aktuellen Abfuhr.

 

Die Gemeindewerke - für den Markt Garmisch-Partenkirchen - haben derweilen selbständig Verhandlungen mit dem Dualen System Deutschland (DSD) aufgenommen. Dabei zielen die Gemeindewerke nicht auf die Einführung der Gelben Tonne ab, sondern möchten für den Markt Garmisch-Partenkirchen die 14-tägige-Abholung von besseren Gelben Säcken durchsetzen.

 

Das Landratsamt ist im Sommer 2019 in die Verhandlungen mit dem DSD eingestiegen. Es fanden Gespräche statt und aktuell wurden die Positionen schriftlich ausgetauscht.

 

In seinen Stellungnahmen widersprach das DSD der Einführung der „Gelben Tonne“ zur Entsorgung von Leichtverpackungen aus privaten Haushalten. Lediglich verstärkte „Gelbe Säcke“ (wie die die derzeit ausgegeben werden) seien denkbar. Als Grund hierfür wurden die erheblichen Mehrkosten - die bei der Umstellung vom „Gelben Sack“ auf die „Gelbe Tonne“ verbunden sind genannt. Diese wären hauptsächlich von DSD zu tragen und wären wirtschaftlich für das DSD nicht vertretbar.

 

Der Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat aber das Recht - gemäß dem neuen Verpackungsgesetz -, den Systembetreibern Rahmenvorgaben vorzuschreiben. Voraussetzungen hierfür sind u. a.:

 

1.    Geeignetheit einer effektiven Müllentsorgung und

 

2.    umweltverträgliche Erfassung.

 

 

Zudem darf die Rahmenvorgabe nicht über den eigenen Entsorgungsstandard der Restabfallentsorgung vor Ort hinausgehen. Diese Punkte sind bei Einführung der „Gelben Tonne“ unserer Auffassung nach erfüllt.

Aus diesem Grund, wird zur Umsetzung des Kreistagbeschlusses vom 29. März 2019 (Einführung der „Gelben Tonne“) der Landkreis die entsprechende Rahmenvorgabe als Verwaltungsakt erlassen. Das Ergebnis des Verfahrens ist offen. Jedoch ist mit Gegenwehr (mögliches Klageverfahren) der Systembetreiber zu rechnen.

 

Gemäß Rücksprache mit den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen werden diese für ihr Abfuhrgebiet - zur Durchsetzung ihrer Vorgaben - denselben Weg (Rahmenvorgabe als Verwaltungsakt) beschreiten.